Nutztierstrategie

Nationale Nutztierstrategie

Die Haltung von Tieren in der Landwirtschaft muss mit neuen Anforderungen im Hinblick auf Tierwohl-, Umwelt- und Klimazielen in Einklang gebracht werden. Denn nur eine nachhaltige Nutztierhaltung wird in Deutschland Akzeptanz und damit eine Zukunft haben.

Hier setzt die nationale Nutztierstrategie an: ihr Ziel ist es, der Nutztierhaltung in Deutschland eine Zukunft zu geben und sie als hochentwickelten Sektor weiterhin zu verbessern. Sie soll den Weg in eine Tierhaltung weisen, die eine breite Zustimmung der Gesellschaft findet, die gleichzeitig ökonomisch gut aufgestellt ist und die Versorgung der Verbraucher sichert.

Hierfür werden neue Ställe entwickelt und in der Praxis getestet, es werden neue Erkenntnisse gewonnen und in der Praxis auf ihre Umsetzung geprüft. Neues Wissen soll zügig in die Breite getragen werden. Eine große Rolle fällt in diesem Prozess dem Bundesprogramm Nutztierhaltung zu.

Insgesamt wurden zehn Handlungsfelder definiert, die im Weiteren näher vorgestellt werden.

Die Handlungsfelder der Nutztierstrategie

Die vollständigen Texte zu den genannten Punkten finden Sie in der Broschüre Nutztierstrategie des BMEL.

Parallel dazu erarbeiten Expertengruppen verlässliche Rahmenbedingungen, die für den Transformationsprozess erforderlich sind. Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, auch bekannt als "Borchert-Kommission", hat  am 11. Februar 2020 bereits Empfehlungen zum Umbau der Nutztierhaltung bis 2040 vorgelegt. Dem Kompetenznetzwerk arbeiten sechs Fachgruppen zu.

Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung zum Umbau der Nutztierhaltung bis 2040

Die Tierwohl-Kompetenzzentren

Eine besondere Rolle kommt außerdem den drei Tierwohl-Kompetenzzentren (TWZ) zu, die von 17 Verbundpartnern aus Wissenschaft, Beratung und Praxis getragen werden und die im Rahmen des Bundespogramms Nutztierhaltung eingerichtet wurden. Sie sind zentrale Kontaktstellen für tierhaltende Betriebe und beraten diese unterstützend. Es gibt je ein Tierwohl-Kompetenzzentrum für die Tierarten Schwein, Rind und Geflügel.

Letzte Aktualisierung 08.02.2021

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