Berücksichtigung von Tierwohl in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung

Berücksichtigung von Tierwohl in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung

Gerade in der Zeit von Krisen zeigt sich die Systemrelevanz des Berufs von Land- und Tierwirtschaftliche Fachkräfte. Durch die Produktion von Lebensmitteln, wie Getreide, Kartoffeln oder tierischen Erzeugnissen, sind Unternehmende und Beschäftigte im landwirtschaftlichen Sektor maßgeblich an der Grundversorgung der Bevölkerung beteiligt (vgl. BIBB 2022).

In Bezug auf Themen wie Umwelt- und Tierschutz steht das Arbeitshandeln der Beschäftigten im landwirtschaftlichen Sektor jedoch im Kontext diverser gesellschaftlicher Konfliktlinien (vgl. Friedrich & Theuvsen 2011, 98). Eine Konkretisierung ergibt sich dabei in der Forderung von (mehr) Tierwohl in der Nutztierhaltung sowie einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten landwirtschaftlichen Produktion (vgl. BLE & BÖLN 2017). 

Mit dem allgemeinen Wandel von Arbeit entstehen auch im Sektor der Landwirtschaft auf der Basis von technischen und digitalisierten Innovationen vermehrt Änderungen im Betriebsablauf. Land- und Tierwirtschaftliche Fachkräfte werden vor wachsende Herausforderungen gestellt, da sie das Arbeitshandeln in den Betrieben entlang sich wandelnder technischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen ausrichten. Aus diesen Transformationen entstehen zugleich Bedarfe hinsichtlich der Neu- bzw. Weiterentwicklung von Kompetenzen bei Land- und Tierwirtschaftliche Fachkräfte. Ein differenziertes Tierwohlverständnis bildet eine wichtige Voraussetzung für eine umfassende berufliche Handlungskompetenz. Ferner zeigt sich aufgrund der direkten räumlichen Verknüpfung von Arbeiten und Leben die Entgrenzung des Privaten in diesem Berufsfeld in besonderem Maße.

Erste Arbeitsschritte und Erkenntnisse

Das IfBE hat zur Exploration des Forschungsgegenstandes in dem ersten Projektjahr Dokumentenanalysen von Ausbildungsverordnungen und Rahmenlehrplänen für die Berufsausbildung als Land- und Tierwirtschaftliche Fachkraft vorgenommen (bildungspolitische Ebene). Ziel war es, die gegenwärtige Relevanz von Tierwohl und -schutz in landwirtschaftlichen Ausbildungsberufen zu analysieren. Anschließend wurden qualitative, explorativ ausgerichtete Befragungen mit Expertinnen und Experten für die landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe über den Status tierwohlbezogener Inhalte in der Aus- und Weiterbildung geführt (bildungspolitische und individuelle Ebene).

Rechtliche und bildungspolitische Rahmenbedingungen in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung

Der für die Gestaltung der Berufsausbildung rechtlich bindende Rahmenlehrplan für Landwirtinnen und Landwirte ist seit 28 Jahren und das entsprechende Dokument für Tierwirtinnen und Tierwirte seit 17 Jahren unverändert. Dies ist aus berufspädagogischer Perspektive aufgrund des Inkrafttretens des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) im Jahr 2012 insbesondere mit Blick auf die Ordnungsmittel für den Ausbildungsberuf zur Landwirtschaftlichen Fachkraft fragwürdig, da die im DQR festgeschriebene Kompetenzorientierung der Lehr- und Lerninhalte hier bisher keine Berücksichtigung findet.

Tierwohl in der Dualen Ausbildung zur Land- und Tierwirtschaftliche Fachkraft

Eine Analyse der Verordnungen über die Berufsausbildung von Land- und Tierwirtschaftlichen Fachkräften sowie der Rahmenlehrpläne für den Unterricht an den berufsbildenden Schulen hinsichtlich tierwohlbezogener Inhalte weist zunächst eine numerische ‚Unterrepräsentanz‘ der Themen Tierschutz und Tierwohl auf. Dies verdeutlicht die nebenstehende Tabelle.

Insgesamt werden die benannten tierschutzrelevanten Lerninhalte einseitig an produktionstechnischen und ökonomischen Prämissen ausgerichtet und berücksichtigen kein mehrdimensionales Tierwohlverständnis. Die Analyse der Rahmenlehrpläne ergibt ein ähnliches Ergebnis. Gleichwohl eine Thematisierung von Tierwohlmerkmalen stellenweise vorgenommen wird, bleibt die Mehrdimensionalität von Tierwohl auch hier größtenteils unbeachtet.

„Entscheidend ist die [Umsetzung] im Betrieb und in der Schule.“

Die evolutionär verlaufende Transformation in der Landwirtschaft (z. B. technische Entwicklungen, rechtliche Bestimmungen bzgl. Umwelt- und Tierschutz) und eine Stagnation der Modernisierungsverfahren von ordnungspolitischen Mitteln für die Berufsausbildungen verweisen auf eine Paradoxie. 

Im Rahmen der qualitativen Expertinnen- und Experten-Interviews wird dieser Widerspruch von den Befragten mit dem Narrativ der Technikoffenheit als Argumentation für die Nicht-Anpassung von Ordnungsmitteln begründet. Demnach können mögliche Anpassungsbedarfe durch die Offenheit der Ordnungsmittel flexibel in die berufliche Ausbildung von Land- und Tierwirtschaftlichen Fachkräften integriert werden.

„Der Punkt mit den technikoffenen Formulierungen (…): ‚ Grau sind alle Ausbildungsrahmenlehrpläne und Rahmenlehrpläne. Entscheidend ist [die Umsetzung] im Betrieb und in der Schule‘.“ (TiKo Exp. 3, Pos. 344 ff.).

Die unkonkrete Benennung tierschutz- bzw. tierwohlrelevanter Lerninhalte sowie die mangelnde Aktualität der Ordnungsmittel haben jedoch zwei wesentliche Bedingungen für die Berücksichtigung von Tierwohlaspekten in der Dualen Ausbildung zur Folge:

  1. Betriebliche Faktoren (Tierwohlsituation in den Ausbildungsbetrieben, Thematisierung seitens des Ausbildungspersonals) sowie die Konkretisierung von Tierwohl in schulischen Curricula und im Unterricht an den Berufsschulen stehen und fallen mit den institutionellen Rahmenbedingungen. 

  2. Die individuelle Einstellung von betrieblichem Bildungspersonal sowie dem Lehrpersonal an den berufsbildenden Schulen ist entscheidend für die Behandlung von Tierwohl und Tierschutz als Lerninhalt der Berufsausbildung.

Mit Blick auf das Ziel der Dualen Berufsausbildung, eine nationale Vergleichbarkeit der erworbenen Kompetenzen sowie eine Unabhängigkeit von Betriebsspezifika zu gewährleisten, weisen die Ergebnisse der Analysen insgesamt Anpassungsbedarfe in den untersuchten Ordnungsmittel auf. 

Facetten einer tierwohlorientierten Handlungskompetenz

Die Expertinnen und Experten formulieren jedoch auch mit dem technischen Wandel einhergehende Lernbedarfe an bereits tätige Land- und Tierwirtschaftlichen Fachkräften sowie konkrete Veränderungsbedarfe in den Ausbildungsinhalten der beiden Berufsbilder. Diese können in einen Zusammenhang mit der Forderung nach einer tierwohlorientierten Handlungskompetenz gestellt werden. Gerade mit Blick auf die Nutzung digitaler Technik zur Dokumentation und Kontrolle von Tiergesundheitsdaten betonen die Befragten die Relevanz von analog – also direkt an und mit dem Tier – erworbenem Erfahrungswissen. Hierzu gehört auch eine sinnliche Wahrnehmungsfähigkeit bezüglich des Tierverhaltens und -wohlbefindens, um einer Entfremdung vorzubeugen. Die digitale Technik kann als Werkzeug zur Erleichterung von Arbeitstätigkeiten fungieren, jedoch nicht den Gang durch den Stall oder den direkten Blick auf die Nutztiere ersetzen. 

„Für mich ist eigentlich der direkte Blick auf das Tier wichtig. Und das ist auch was, was ich gerne vermittelt haben [...] Das würde ich mir wünschen für die Vermittlung in der Ausbildung.“ (TiKo Exp. 4, Pos. 157 ff.).

Darüber hinaus besteht eine tierwohlorientierte Handlungskompetenz aus Expert:innensicht neben spezifischem Fachwissen (z. B. Kenntnisse über Tierverhalten oder Physiologie) aus einer Reihe von personenbezogenen Kompetenzen. So wird etwa die Bedeutung einer Empathiefähigkeit gegenüber den Bedürfnissen und möglichen Leiden der Nutztiere betont. Zudem wird eine individuelle Reflexionsfähigkeit bezüglich der eigenen physischen und psychischen Belastungen für die Land- und Tierwirtschaftlichen Fachkräften hervorgehoben. Eine Befähigung zur Selbstfürsorge wird als Grundvoraussetzung eines tierwohlorientierten Umgangs mit Nutztieren gesehen.

Es wird deutlich, dass eine tierwohlorientierte Handlungskompetenz sowohl Wissen über das jeweilige Tier und seine Bedürfnisse als auch spezifische Fertigkeiten im Umgang mit den Tieren sowie eine empathische Einstellung ihnen gegenüber voraussetzt. Entscheidend ist die Fähigkeit zu selbstreflexivem und verantwortungsvollem Handeln im Spannungsfeld von (digitalisierter) Technik, wirtschaftlicher Betriebsführung und Tierwohl. Nur so können Land- und Tierwirt:innen die an sie gestellten beruflichen und privaten Anforderungen bewältigen.

Erste Schlussfolgerungen und Anhaltspunkte für den Projektverlauf

Basierend auf ersten qualitativ gewonnenen Erkenntnissen wurde in einem weiteren Arbeitsschritt eine schriftliche Befragung der Auszubildenden am LBZ Echem durchgeführt. Hierdurch können die Wahrnehmungen und Einstellungen der Zielgruppe von Junglandwirtinnen und -landwirten direkt in die Entwicklung der Lehr-Lernsettings einbezogen werden. Neben den Erwartungen der Auszubildenden an ihre berufliche Zukunft wurden auch Erfahrungen der beruflichen Sozialisation erhoben. Darüber hinaus wurden das individuelle Tierwohlverständnis sowie Lernbedarfe (inhaltlich) und -präferenzen (methodisch) der Zielgruppe mithilfe des Fragebogens ermittelt.

Erste Analysen der quantitativen Befragung weisen u. a. darauf hin, dass die Auszubildenden analog am und mit dem Tier erworbenem Erfahrungswissen eine ähnlich ohne Relevanz zuschreiben, wie die Befragten Expertinnen und Experten. Auch der hohe Stellenwert des überbetrieblichen Lernorts für den Erwerb einer tierwohlorientierten Handlungskompetenz kann anhand der Angaben der befragten Auszubildenden bestätigt werden. 

Insgesamt werden die Relevanz des Projekts sowie die angestrebten Ziele auf der Grundlage der Ergebnisse aus den ersten Arbeitspaketen untermauert: Die aktuellen Entwicklungen in dem Sektor der Landwirtschaft sind für die in dem Modell- und Entwicklungsprojekt fokussierten Berufe (Land- und Tierwirtschaftlichen Fachkräfte) auf ordnungspolitischer Ebene von Deregulierung geprägt. Auf subjektiver Ebene sind das Arbeitshandeln von Entgrenzung sowie die Qualifikationsbedarfe von Individualisierung gekennzeichnet. Gegenwärtig sind Land- und Tierwirtschaftlichen Fachkräfte mit Blick auf das Thema Tierwohl gefordert, ihren Kompetenzerwerb eigenständig und selbstgesteuert zu gestalten. Außerhalb formaler Settings erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten werden dazu in den beruflichen Alltag transferiert. 

Die bisher gewonnen Ergebnisse werden fortlaufend in das weitere Vorgehen einbezogen, einer vertiefenden Analyse unterzogen (z. B. durch mündliche Befragungen der Auszubildenden zum Einfluss sozialisierender Faktoren) und schlussendlich für die Entwicklung der Lehr- und Lernsettings genutzt.

 

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