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FAQ - Bolzenschussbetäubung bei Rindern

Die gesetzlichen Regelungen erlauben mittlerweile - neben dem etablierten Kugelschuss auf der Weide - auch die Bolzenschussbetäubung auf der Weide oder im Stall, wodurch lange Transportwege zum Schlachthof und Stress vermieden werden können.

(die FAQ können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Sachkundebescheinigung bzw. EU-Zertifizierung erforderlich
  • Antrag beim Amtssitz des vorgesehenen Schlachtortes
  • Anhänger muss auf den EU-zertifizierten Schlachtbetrieb gemeldet sein
  • Vereinbarung zwischen Betrieb und Schlachtmobilbetreibenden
  • Abnahme der Schlachteinheit und Bedingungen vor Ort durch Behörde
  • Terminvereinbarung für Lebendbeschau
  • Frühzeitige Terminvereinbarung mit Amt (min. 3 Tage vor Schlachtung
  • Überwachung der Betäubung und Tötung durch amtlich tätigen Tierazt

Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus?

  • EU-Regelung seit dem 09.09.2021 durch VO (EG) Nr. 853/2004 Schlachtung im Herkunftsbetrieb (auch mit Bolzenschuss) erlaubt

Was ist bei der Betäubung mit dem Bolzenschussgerät zu beachten?

  • Einschränkung der Kopfbewegung (durch eine Fixiereinrichtung)
  • Optimaler Ansatz des Bolzenschussgerätes:
    • ca. 1,25 cm oberhalb des Kreuzungspunktes zweier diagonaler Linien zwischen Hornansatzmitte und Augenmitte
    • bei schweren Tieren (>650 kg) 2 cm über Kreuzungspunkt
  • Zwei einsatzfähige Bolzenschussgeräte vor Ort: Erstgerät und Ersatzgerät
  • Überprüfung der Geräte, alle zwei Jahre durch Hersteller

Wie wird die Wirkung der Bolzenschussbetäubung überprüft?

  • Wichtig: keine Tötungsmethode, sondern nur Betäubungsmethode
  • Kriterien: keine Aufstehversuche, keine Reaktion der Augen bzw. keinen Lidreflex, Atmung setzt aus, schlaffe Zunge und Ohren

Wie erfolgt der Blutentzug?

  • Innerhalb von 60 Sekunden nach dem Bolzenschuss
  • Entbluteschnitt/-stich (Durchtrennung Halsschlagader oder Bruststich)
  • Zwei Messer-Methode (1. Hautschnitt, 2. Entblutestich)
  • Blut: auffangen und fachgerechte Entsorgung sicherstellen

Wie wird das Tier transportiert und was muss bei der Schlachtung bedacht werden?

  • Ungekühlt max. 2 h Transportzeit ab Entblutung bis Ankunft im Schlachthof
  • Transporteinheit: Schlachtkörper muss abgedeckt sein

Worum geht es in dem Projekt StronGeR?

Im Projekt StronGeR geht es um Untersuchungen zum Tierwohl, Hygiene und den technischen Anforderungen sowie Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen zur mobilen Schlachtung von Rind und Geflügel.

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