Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Daher wurde 2021 im Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen, dass Deutschland seine Treibhausgas(THG)-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 mindern soll. Bis 2040 soll die Reduktion 88 Prozent betragen, und bis 2045 strebt Deutschland die Netto-Treibhausgasneutralität an.
Das bedeutet, dass der jährliche THG‑Ausstoß, insbesondere die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) geringer ist, als in den natürlichen Senken gebunden werden kann. Somit wird kein zusätzlicher Beitrag zum Klimawandel verursacht. Grundlage für das Bundes‑Klimaschutzgesetz ist die Pariser Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (BMUKN 2021).
Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, wurden im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung (Bundesregierung 2019) und im Klimaschutzprogramm 2023 (Bundesregierung 2023) verankert.
Landwirtschaft und Klimawandel
Die Landwirtschaft hat im Jahr 2024 rund 9,6 Prozent der gesamten THG‑Emissionen Deutschlands verursacht (UBA 2025a). Diese Emissionen stammen unter anderem aus natürlichen Prozessen und sind zu einem großen Teil unvermeidbar. Dennoch besteht großes Potenzial, durch geeignete Maßnahmen THG-Emissionen zu senken.
BZL-Broschüre “Klimaschutz im landwirtschaftlichen Betrieb”
BZL-Kompaktinformation zum Projekt ModOKlim
Informationen auf nutztierhaltung.de:
Klimacheck für den Betrieb
Abschlussbericht RessortForschtKlima verfügbar
Zoonosen und Klimawandel
Umweltbundesamt:
Treibhausgas-Projektionen 2026 – Ergebnisse kompakt | Umweltbundesamt

