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Brandenburg fördert Sommerweidehaltung beim Rind

Förderfähig sind Milchrinder und Mastrinder, die von Mai bis November täglich Weidegang bekommen.

Schwarzbunte Rinder liegend auf der Weide

Das Agrarministerium hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern aufgelegt.

Wer Rindern in den Monaten Mai bis November – und für das aktuelle Jahr Juli bis November – täglich den Gang auf die Weide ermöglicht, kann gefördert werden. Damit setzt das Agrarministerium eine weitere Maßnahme aus dem Tierschutzplan Brandenburg und eine Empfehlung der Borchert-Kommission um.

Förderfähig sind über die neue Richtlinie Milchrinder sowie Mastrinder, die von den rinderhaltenden Betrieben – soweit Krankheit oder zu erwartende Schäden des Tieres dem nicht entgegenstehen – täglich Weidegang mit freiem Zugang zu einer Tränkevorrichtung erhalten. Zum Melken dürfen die Milchrinder in den Stall geholt werden.

Lesen Sie hier die Informationen des Landes Brandenburg

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