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Investive Förderung durch BUT: Antragsfrist verlängert

Im Bundespogramm Umbau der Tierhaltung wurde die Antragsfrist für die investive Förderung bis zum 31. August 2026 verlängert.

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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, BMLEH, verlängert die Antragsfrist im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung, BUT, für die investive Förderung bis zum 31. August 2026. 

Das Einreichen erfolgt, wie gehabt, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE. 

BLE: Bundesprogramm Umbau Tierhaltung/BUT

Die entsprechende Neuregelung ist in Vorbereitung und wird laut BMLEH in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit dem von der vorherigen Bundesregierung beschlossenen BUT werden Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung gefördert. Anforderungen können letztmals am 15. Oktober 2028 erfolgen. Die investive Förderung läuft im Jahr 2028 aus. 

Anträge auf Zuwendung für die konsumtive Förderung, sogenannte Mehrkostenförderung, können wie bislang noch bis zum 31. März 2028 gestellt werden. 

Quelle: BMLEH

 

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