Eine Tierschutzorganisation beschuldigte einen Putenhalter, bei der Haltung seiner Tiere gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen. Die Haltung von Puten sollte ihm verboten werden.
Das Ergebnis der Klage beim BVG
Die Eckpunkte zur Putenhaltung, auf die sich der Putenhalter berufen hat, reichen nicht aus, die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Damit war die von einem Tierschutzverband erhobene Klage teilweise erfolgreich. In der Pressemitteilung des BVG finden sich weitere Erläuterungen.
Was bedeutet das für Putenhalterinnen und Putenhalter?
Für Putenhaltende stehen Empfehlungen und Projektergebnisse zur Verfügung, die sie dabei unterstützen, ihre Haltung tiergerechter zu gestalten. Wenn in diesem Einzelfall entschieden wurde, dass die Haltungsform nicht dem Tierschutzgesetz entspricht, kann das auf andere Betriebe zutreffen, die den Empfehlungen der Eckpunkte folgen. Es besteht - wie in den Projekten gezeigt - die Möglichkeit mit praktikablen Maßnahmen die Haltung zu verbessern.
Hintergrund
In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fehlen in Deutschland spezifische tierschutzrechtliche Vorgaben für die Haltung von Mastputen. Diese sind auch nach EU-Gesetzgebung erforderlich. Unter den gegenwärtigen konventionellen Haltungsbedingungen treten nach derzeitigem Kenntnisstand bei den betreffenden Tieren Gesundheits- und Tierschutzprobleme auf. Um die Haltungsbedingungen für die betroffenen Tiere zu verbessern und derartige Probleme zu reduzieren, sollen spezifische Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verankert werden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat 2022 in einem ersten Schritt auf Grundlage von Ergebnissen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte mit Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen erarbeitet. Den erarbeiteten Anforderungen liegen aktuelle Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis und der wissenschaftlichen Forschung zugrunde. Die Eckpunkte sind als Diskussionsgrundlage formuliert und noch vor dem eigentlichen Rechtsetzungsverfahren an Länder und einschlägige Verbände zur Stellungnahme verschickt worden. Dabei wurden die wesentlichen Branchen-, Tierschutz- und Berufsverbände sowie die für den Tierschutz zuständigen Behörden der Länder beteiligt. Weiterhin waren das Dialognetzwerk zukunftsfähige Landwirtschaft, die Zukunftskommission Landwirtschaft und das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung in den Prozess eingebunden.
Auf Basis dieses umfassenden Arbeits- und Diskussionsprozesses wird derzeit ein Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet. (Quelle: Drucksache 20/9027 2 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode)
Um die Durchführbarkeit in der Praxis zu erproben und die Tierhaltenden bei der Umsetzung erfolgversprechender Maßnahmen zu unterstützen, wurden parallel zur Erarbeitung der Verordnung Projekte gefördert. Beispiele hierfür sind die MuD Tierschutz-Projekte im Bundesprogramm Nutztierhaltung (BUNTH).
Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.4.2026
BMLEH - Mehr Tierschutz für Mastputen: BMEL legt Eckpunkte zu Mindestanforderungen an Haltung vor (2022)
BMLEH - Publikationen - Europaratsempfehlungen für die Haltung von Puten (2005)
Putenaufzucht und Haltung auf nutztierhaltung.de
Projekte in den MuD Tierschutz im Bundesprogramm Nutztierhaltung
Strukturierung durch Licht - eine Maßnahme zum Tierschutz in der Putenhaltung (PuLi) (MuD Tierschutz im BUNTH)
Puten mit ungekürzten Schnäbeln (#Pute@Praxis) (MuD Tierschutz im BUNTH)
Netzwerk Demonstrationsbetriebe Putenhaltung (MuD Tierschutz im BUNTH)

