Laut Tierschutzgesetzt gilt es, dass einem Tier keine Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden dürfen. Das Tier muss seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend, angemessen untergebracht werden - ohne dass es Verletzungen davon trägt. Diese Aufgabe bzw. Pflicht liegt in der Hand der Landwirte und Landwirtinnen.
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