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Niedersachsen unterstützt Schlachtungen auf den Höfen

Die neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb mittels mobiler Schlachteinheit zu schlachten. Niedersachsen hat dazu jetzt jetzt einen Leitfaden veröffentlicht.

Der Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb bietet Tierhalterinnen und Tierhaltern wie auch Schlachtbetrieben Orientierung und gibt den zuständigen Veterinärämtern Hinweise für ihre Aufgabenwahrnehmung bei dieser neuen Form der Schlachtung.

Der Leitfaden wurde an die kommunalen Behörden sowie an die Branchenverbände versendet. Online ist der Leitfaden auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abrufbar.

Das Land fördert interessierte Unternehmen: Mit der Maßnahme Verarbeitung und Vermarktung wird die Anschaffung mobiler Schlachteinheiten unterstützt.

Hier gibt es mehr Information.

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