Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert daher auch dieses Jahr wieder die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. 2,1 Millionen Euro stehen hierfür zur Verfügung. Drohnen mit Wärmebildtechnik stellen aktuell die effektivste und zeitsparendste Möglichkeit zur Wildtierrettung dar. Ziel ist es, die Geräte flächendeckend zu etablieren, um Wildtiere, insbesondere Rehkitze, besser vor Verletzungen oder dem Tod zu schützen. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht.
Was wird gefördert?
Das BMLEH setzt diesmal auf eine Festbetragsfinanzierung von 3000 Euro. Dadurch können Anträge schneller bearbeitet und die Drohnen frühzeitiger eingesetzt werden.
Neu ist: Die zur Rehkitzrettung geförderten Drohnen dürfen darüber hinaus zur Unterstützung für die Bekämpfung von Tierseuchen genutzt werden, sofern dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden geschieht.
Wer kann Förderung beantragen?
- Eingetragene Kreisjagdvereine,
- Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören, und
- andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.
Das Antragsverfahren wird ausschließlich online über das Förderportal des Bundes durchgeführt.
Die Förderanträge können bis 30. Juni 2025 bei der BLE gestellt werden. Als Anhang sind die aktuelle Vereinssatzung und bei Bedarf Vollmachten im PDF-Format hochzuladen.
Alle Informationen zum Antragsverfahren und der Zugang zum Förderportal des Bundes stehen unter www.ble.de/rehkitzrettung bereit.

