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Staatliche Tierhaltungskennzeichnung: Verlängerte Übergangsfrist tritt in Kraft

Eine erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist am 22. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 23. Juli 2025 in Kraft. Die Übergangsfirst wurde bis zum 1. März 2026 verlängert. Damit bekommen die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung.

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Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie schafft Transparenz und Klarheit auf den ersten Blick. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden.

Dazu erklärt Bundesminister Alois Rainer: "Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten."

Die Bundesregierung hat die von dem Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen heute beschlossen. Der entsprechende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.

Weitere Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung (THK)

Quelle: Pressemitteilung

weitere Informationen des BMLEH zur Tierhaltungskennzeichnung

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