Laut §3 Nr. 11 des deutschen Tierschutzgesetzes ist der Einsatz von Stromreizen zur Verhaltenssteuerung verboten, wenn dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen können. Auch wenn Studien keine langfristigen negativen Auswirkungen zeigen, fällt die Technik derzeit unter dieses Verbot. Ein rechtssicherer Einsatz in Deutschland wäre also nur über eine Gesetzesanpassung oder ausdrückliche Ausnahmegenehmigung möglich.
In Projekten und Studien wurden Systeme - bisher bei Kühen - ausprobiert, die laut den Betreibern Gutes hoffen lassen.