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Tierwohl-Artikelgesetz soll Stallumbauten erleichtern

Nordrhein-Westfalen brachte am 11. Februar 2022 den Entwurf für ein neues Bundesgesetz in den Bundesrat ein. Mit dem Tierwohl-Artikelgesetz sollen Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen oder baurechtliche Hürden abgebaut werden.

Das Gesetz ist Teil der nordrhein-westfälischen Offensive zur Stärkung und Unterstützung einer nachhaltigen Nutztierhaltung. Es besteht eine große Bereitschaft in den Betrieben, sich auf höhere Umwelt- und Tierschutzanforderungen, etwa durch Außenklimareize oder Auslauf, einzustellen. Hierzu sind in vielen Fällen Um- oder Neubauten erforderlich, denen oftmals bestehende rechtliche Rahmenbedingungen im Wege stehen. Mit dem eigebrachten Tierwohl-Artikelgesetz sollen Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen oder baurechtliche Hürden abgebaut werden.

Die Bundesratsinitiative soll genehmigungsrechtlich Türen öffnen, damit die tierwohlgerechte Umstellung der Nutztierhaltung in der Fläche vorankommt.

Nordrhein-Westfalen hat den Weg hin zu einer nachhaltigen Nutztierhaltung in verschiedenen Praxistests unter Beteiligung von Wirtschaft, Verbänden und Behörden aufgearbeitet. Dabei wurden Herausforderungen und Spannungsfelder, etwa zwischen den Zielen des Umwelt- und des Tierschutzes, identifiziert. Aufgabe ist es, diese Schutzgüter angemessen miteinander abzuwägen. Mit dem Gesetz zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sollen, rein formalrechtlich, "Tierwohlbegünstigungsklauseln" in verschiedenen Fachgesetzen geschaffen werden.

Das Tierwohl-Artikelgesetz besteht aus drei Paketen:

  • Ein eigenständiges Tierwohlgesetz legt fest, was unter dem Tierwohl-Begriff zu verstehen ist. Es enthält außerdem eine umfassende Verordnungs-Ermächtigung für tierartspezifische Konkretisierungen, damit der Begriff rechtsübergreifend klargestellt und einheitlich ausgelegt wird.
  • Im Naturschutzrecht ist vorgesehen, bei behördlichen Ermessensentscheidungen ein stärkeres Gewicht auf das Tierwohl zu legen.
  • Im Baurecht wird eine Öffnungsklausel für Tierwohlställe geschaffen. Außerdem verlieren Altställe, die mindestens sieben Jahre nicht zur Tierhaltung genutzt wurden, qua Gesetz ihre Betriebserlaubnis. Damit können diese Betriebe aus der behördlich zu ermittelnden immissionsschutzrechtlichen Vorlastberechnung gestrichen werden. Dies schafft wichtiges Entwicklungspotenzial für die Tierhalter.

Nordrhein-Westfalen setzt sich im Rahmen seiner nachhaltigen Nutztierhaltungsstrategie dafür ein, dass Betriebe, die besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren umsetzen, langfristige Perspektiven für Investitionen erhalten. Faire Preise und die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens sind entscheidende Grundlagen, damit Verbraucher sich bewusst und verantwortungsbewusst entscheiden können. Im vergangenen Jahr startete in mehreren Kommunen die neue Tiergesundheitsdatenbank des Landes.

Mehr unter: Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums NRW

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