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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz jetzt in Kraft

Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit dem 24. August 2023 offiziell in Kraft.

Bild: BMEL

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht fünf Haltungsformen vor: "Stall", "Stall + Auslauf", "Frischluftstall“, "Auslauf/Weide" und "Bio". Das Gesetz regelt zunächst die Schweinemast. Es soll aber zügig auf den gesamten Lebenszyklus der Tiere, auf andere Tierarten sowie auf weitere Bereiche der Wertschöpfungskette - wie Gastronomie und Verarbeitungsprodukte - ausgeweitet werden.

Innerhalb eines Jahres - bis zum 1. August 2024 - müssen alle deutschen Betriebe mit Mastschweinehaltung ihre Haltungsform(en) bei der zuständigen Behörde anzeigen - welche Behörde das ist, müssen die Bundesländer noch festlegen.

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Beitrag auf nutztierhaltung.de zur Tierhaltungskennzeichnung

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