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Um die Fußballengesundheit richtig einschätzen zu können, empfehlen Fachleute eine dreimalige Bonitur der Tiere: einmal während der Aufzucht und zweimal in der Mastphase. Bild: Jevtic / iStock / Getty Images Plus via Getty Images
Die Fußballengesundheit im Putenbestand gilt als ein wichtiger Tierschutzindikator und wird aus diesem Grund auch am Schlachthof kontrolliert. Doch wie können Fussballen in der betrieblichen Eigenkontrolle bei Puten selbst bonitiert werden? Fachleute haben hierzu Empfehlungen erarbeitet.
Wer Tiere zu Erwerbszwecken hält, muss die Anforderungen der so genannten Tierhalternorm, den Paragraph 2 Tierschutzgesetz einhalten. Diese beinhaltet die Verpflichtung im Rahmen von betrieblichen Eigenkontrollen im eigenen Tierbestand sogenannte Tierschutzindikatoren zu erheben und zu bewerten. Tierschutzindikatoren sind Merkmale, von denen sich das Wohlbefinden der Tiere ableiten lässt. Bei Puten gilt die Fussballengesundheit als ein guter Indikator. Es empfiehlt sich also die Gesundheit der Fußballen der Puten im Blick zubehalten, um Läsionen an den Füßen rechtzeitig zu erkennen, deren Ursachen zu ergründen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wie die Fussballen von Puten in der betrieblichen Eigenkontrolle bonitiert werden können, haben Fachleute zusammengestellt.
Puten sollten im Idealfall keine Fußballenveränderungen aufweisen. Doch was genau fällt unter die Bezeichnung "Fußballenveränderung"?
Fußballenveränderungen oder -läsionen, also Verletzungen, sind raue Oberflächen, Risse, Nekrosen - schwarze Hautstellen- , Verhornungen, Schwellungen, Geschwüre oder Wucherungen an den Zehen- und Sohlenballen der Puten. Sie sind sichtbar und fühlbar. Auch tiefergehende und nicht sichtbare Verletzungen zählen zu den Fußballenveränderungen.
Tatsache ist, dass bereits kleinste schwarze Verfärbungen tiefgreifend und schmerzhaft für das Tier sein können. Verwundete Stellen am Fußballen gelten darüber hinaus als Eintragsrisiko für krankmachende Keime. Studien haben gezeigt, dass mit der Größe der Fußballenveränderungen auch das Risiko für tiefe Hautverletzungen steigt. Umso wichtiger ist es, den Status der Fussballengesundheit im Tierbestand regelmäßig zu kontrollieren und frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Tierhaltende wissen jedoch oft nicht, wie sie betriebliche Eigenkontrollen durchführen und welche Indikatoren sie erheben sollen. Das Tierschutzgesetz macht hierzu keine konkreten Vorgaben. Einen guten Anhaltspunkt bietet daher die Schrift des Kuratoriums für Bauwesen in der Landwirtschaft, KTBL, "Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis – Geflügel".
Expertinnen und Experten haben gemeinsam mit dem (KTBL) Vorschläge zur betrieblichen Eigenkontrolle erarbeitet und geeignete Indikatoren für die Bewertung des Tierwohls in Geflügelbeständen zusammengestellt. Verschiedene Geflügelbetriebe - darunter elf Mastputenbetriebe - testeten die Praxistauglichkeit der Empfehlungen.
Der Leitfaden behandelt drei Indikatorentypen:
Die Beurteilung von Fußballenveränderungen ist nach Auffassung der Experten des KTBL zu mehreren Zeitpunkten sinnvoll. Danach sollte die erste Bonitur relativ früh in der Aufzuchtphase erfolgen. Sinnvoll ist ein Zeitpunkt schon in der vierten beziehungsweise fünften Lebenswoche. Denn es hat sich gezeigt, dass Fußballenveränderungen bereits ab der ersten Lebenswoche auftreten können.
Für die zweite und dritte Bonitur schlagen die Experten die zwölfte und 16. Lebenswoche in der Mastphase vor. Für die Stichprobengröße, das Sammeln der Tiere und das Handhaben beim Bonitieren geben die Fachleute folgende Hinweise:
Benötigt wird eine Stichprobe von 50 Tieren pro Herde. Statistisch ist das ausreichend, um eine grobe Einschätzung vom Zustand der Herde zu bekommen.
Die Puten sollten aus allen Bereichen der Haltungseinheit stammen. Ausgenommen davon ist das Krankenabteil. Dies würde das Ergebnis verzerren. Ein Tipp der Experten: “Greifen Sie die Pute neben der anvisierten Pute.”
Während der Aufzuchtphase können die Puten noch problemlos in die Hand genommen und untersucht werden: Die Tiere ruhen auf der Handinnenfläche des Kontrolleurs, dieser kann die Ständer leicht nach hinten klappen und sich die Fußballen in Ruhe anschauen. Bei den älteren Masttieren wird empfohlen, die Tiere am Boden zu fixieren und anzuschauen, Dabei werden die Beine vorsichtig nach hinten gebogen und die Fußballen inspiziert. Es ist ratsam, die Kontrolle der älteren Tiere zu zweit durchzuführen – eine Person hält fest, die andere bonitiert.
Um Fußballenveränderungen exakt zu beurteilen, müssen sowohl die Sohlenballen als auch die Zehenballen in Augenschein genommen und bewertet werden. Krallen werden nicht beurteilt. Dokumentiert wird die Boniturnote des am schlechtesten bewerteten Fußes. Der KTBL-Expertenrat hat sich auf ein dreistufiges Boniturschema geeinigt mit folgender Bedeutung:
Unter die routinemäßigen Auswertungen fallen wöchentliche Auswertungen der gesamten Herde zu Tierverlusten, Hautverletzungen, Anzahl der Separierungen und Verluste, sowie Lahmheiten und Anzahl der Separierungen und Merzungen aus Lahmheit, Futter- und Wasserverbrauch und Auswertungen zur Uniformität der Herde. Nach dem Durchgang zählt auch der Antibiotikaeinsatz in der Herde dazu.
Am Schlachthof werden die Fußballenveränderungen einer angelieferten Partie Puten routinemäßig erfasst und der Landwirt erhält ein Dokument, in welchem der Fußballenscore vermerkt ist. Manche Schlachthöfe geben sogar die verschiedenen Boniturnoten an. Fachleute raten dazu, diese Daten unbedingt auszuwerten, weil sie eine wertvolle Hilfe für die Verbesserung der Haltung auf dem jeweiligen Betrieb darstellen. Werden die Boniturnoten nicht getrennt ausgewiesen, sollte der Landwirt gezielt danach fragen und sich vor allem den "Anteil Tiere mit Fußballenveränderungen insgesamt" sowie den "Anteil Tiere mit schweren Fußballenveränderungen" anschauen.
Alle Maßnahmen zusammen bieten eine gute Basis für die Verbesserung der Fußballengesundheit der Puten auf dem Betrieb und damit für den Tierschutz der Puten insgesamt, und zwar sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig. Ein großer Vorteil der betrieblichen Eigenkontrolle ist, dass der Landwirt oder die Landwirtin selbst kontrollieren kann, welche Maßnahmen auf dem Betrieb Wirkungen zeigen. Wer seine Ergebnisse einordnen möchte, kann dies anhand des Orientierungsrahmens aus dem KTBL-Leitfaden "Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis – Geflügel" tun.
| Zielbereich (grün) | Für die Aufzucht wird angestrebt, weniger als 2 Prozent der Tiere mit den Boniturnoten 1+2 bewerten zu müssen. Die Boniturnote 2 sollte hier auf keinen Fall auftauchen. Hierfür beträgt der Zielbereich 0 Prozent. Für die Mast liegen die Werte etwas höher. Hier wird angestrebt, weniger als 30 Prozent der Tiere mit den Boniturnoten 1+2 bewerten zu müssen. Mit der Boniturnote 2 sollten weniger als 2 Prozent der Fußballen bewertet worden sein. |
| Frühwarnbereich (gelb) | Liegt zwischen Zielbereich und Alarmbereich. |
| Alarmbereich (rot) | Wenn in der Aufzucht mehr als 40 Prozent der Tiere für die Fußballen die Boniturnoten 1+2 erhalten und mehr als 4 Prozent der Tiere unter die Boniturnote 2 fallen, landet der Betrieb im Alarmbereich. In der Mast beginnt der Alarmbereich, wenn mehr als 60 Prozent der Tiere für die Fußballen die Boniturnoten 1+2 erhalten und mehr als 6 Prozent der Tiere unter die Boniturnote 2 fallen. |
Letzte Aktualisierung 19.12.2025