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Bundesprogramm Nutztierhaltung: Tierwohl erkennen bei Forelle und Karpfen

Fisch ist ein wichtiger Eiweißlieferant für den Menschen. Das Projekt "Digitale Erfassung von Tierwohlindikatoren zur betrieblichen Eigenkontrolle in der Aquakultur von Forelle und Karpfen (DEikoAqua)" befasst sich mit dem Thema aufgrund der sinkenden Erzeungung von Fischen in Deutschland und des geringen Selbstversorgungsgrades. DeikoAqua baut auf die Ergebnisses des Vorgängerprojekts NaTiMon auf. Es dient der Unterstützung der Tierhaltenden bei der Verbesserung des Tierwohls.

Teichwirtschaft mit Forellen. Bild: Dorothe Heidemann

Im Bild sieht man rechteckige Teiche im Außenbereich, in denen Forellen gehalten werden. Die Teiche sind mit Grasflächen umgeben. Bild: Dorothe Heidemann

Die deutsche Binnenfischerei unterteilt sich in die Seen- und Flussfischerei, die Aquakultur sowie die Angelfischerei. Die Aquakultur ist dabei sowohl nach Produktionsmenge als auch nach erzielten Erlösen der ertragreichste Sektor. Fast 37.000 Menschen sind insgesamt in der Fischerei in Deutschland beschäftigt – in der Fischerei selbst, vor allem aber im Handel und in der Fischverarbeitung; mit einem Umsatz von insgesamt 16,7 Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Informationen auf Nutztierhaltung.de: Aquakultur und Fischerei in Deutschland

MuD Tierschutz: Aquakultur

Nationales Tierwohlmonitoring (NaTiMon): Projektinformation und Abschlussbericht

Das Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Erprobung einer Applikation (App) zur Erfassung von Tierwohlindikatoren in der Aquakultur von Regenbogenforellen und Karpfen. Die App soll es Fischhaltenden erleichtern, den Stand des Tierwohls in ihren Betrieben eigenhändig zu erfassen und somit gesetzlichen Vorgaben zur betrieblichen Eigenkontrolle (§ 11 Absatz 8 TierSchG) nachzukommen. Im Vorgängerprojekt „NaTiMon“, Teilprojekt Aquakultur, wurden bereits relevante Tierwohlindikatoren für Karpfen und Regenbogenforellen identifiziert und in Erhebungsleitfäden dokumentiert. Diese sind nun als Grundlage für die App-Entwicklung anzuwenden. 

Laufzeit: 01.01.2026 - 31.12.2029

Ansprechperson:
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

 Fördervolumen gesamt: 539.590,66 €

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