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Aufzeichnungspflicht erweitert sich

Neuregelung im EU-Tiergesundheitsrecht führt zu weiteren Aufzeichnungspflichten für Tierhalterinnen und Tierhalter

 

Die Veränderungen beziehen sich auf das Halten von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.

Die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts wurden geändert. Bereits jetzt gelten erweiterte Anforderungen an die Dokumentation zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen.

Diese erweiterten Anforderungen wirken sich auch auf die Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung aus.

Was ist neu?

Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich. 

Ab wann gelten die neuen Anforderungen des EU-Tiergesundheitsrechts?

Die Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht sind bereits in Kraft, die neuen Anforderungen gelten somit bereits. Weitere Auskünfte erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behörden. 

Was bedeuteten die Änderungen für Cross Compliance im Rahmen der EU-Agrarförderung?

Im Kontext der Cross Compliance wird auch kontrolliert, ob Zahlungsempfänger von EU-Agrarförderung, die Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Schafe und Ziegen halten, die erweiterten Anforderungen beachten. Ausgenommen sind Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten können dazu führen, dass Zahlungen gekürzt werden.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BMEL

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