Für den Stallbau ist eine Genehmigung der Unteren Baubehörde notwendig. Die nebenstehende Grafik zeigt, wie ein Genehmigungsverfahren nach Baurecht schematisch abläuft. Neben der Baubehörde können noch einige andere Fachbehörden beteiligt sein. Bei der Wahl des Standorts ist wichtig, die Kommune sowie die Nachbarn einzubeziehen, um früh mögliche Widerstände gegen den geplanten Stallbau abklopfen zu können.
Von der Planung über die Antragsstellung bis hin zu einer möglichen Bewilligung sollte mindestens mit einem Jahr gerechnet werden.
2. Platzbedarf
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geht nicht speziell auf Schafe ein. Für Schafställe gibt es also keine bundesweiten Vorgaben. Die Agrarinvestitionsförderprogramme der einzelnen Bundesländer legen jedoch den Platzbedarf fest. Auch aus der EU-Öko-Verordnung können diesbezüglich Vorgaben entnommen werden:
| Platzbedarf in Quadratmeter | Fressplatzbreite in Zentimeter |
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Mutterschafe mit Jährling | 1,50 | 35 |
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Lämmer | 0,35 | 10 |
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Böcke | 2,0 | 40 |
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Ablammbuchten | 2,00 - 2,50 | - |
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Quelle: EU-Öko-VO, AFP Baden-Württemberg, Beraterangaben |
Ablamm- und Krankenbuchten muss es in ausreichender Zahl geben. Außerdem ist ein Lämmerschlupf sehr wichtig. Die Lämmer gewöhnen sich so früh daran, Futter und Wasser aufzunehmen. Und die Mutterschafe können in Ruhe fressen. Bei der Platzkalkulation darf zudem nicht vergessen werden, später unterschiedliche Tiergruppen einteilen zu können.
3. Tierwohl
Die von der Gesellschaft zunehmend geforderten Tier- und Umweltschutzstandards betreffen die Schafhaltung nur am Rande. Tierwohl bedeutet bei der Planung eines Schafstalls allgemein ausreichend Platz und genügend Fressplätze, ein heller Stall, möglichst mit direktem Sonnenlicht, eine trockene und warme Liegefläche sowie eine überdachte Anlage, die stressfreies Behandeln ermöglicht (siehe Abbildung 1 Behandlungsstraße). Der Stalllüftung kommt eine besondere Bedeutung zu. Denn Schafe ertragen Kälte besser als stickige und feuchtwarme Luft. Folgende Faustzahlen sind für das Stallklima relevant:
- Lufttemperatur: zwischen 0 bis 10 Grad Celsius für Mutterschafe und 10 bis 14 Grad Celsius im Ablammstall
- Luftfeuchtigkeit: zwischen 60 und 80 Prozent für Mutterschafe und im Ablammstall
- Wind: ein zugfreier und gegen die Hauptwindrichtung geschützter Stall
4. Stallbaufinanzierung über Ausgleichsmaßnahme
Eingriffe in Natur und Landschaft müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen werden. Sowohl herkömmliche Ställe als auch Rundbogenhallen können über Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden. Kostenträger sind Landkreise, Kommunen oder Unternehmen. Der künftige Stall wird dann verpachtet. Stallbaufinanzierungen über Ausgleichsmaßnahmen sind Glücksfälle, die nicht häufig vorkommen. In einigen Fällen finanzieren Kommunen, die über einen hohen Anteil an Pflegeflächen verfügen, sogar Schafställe ohne Ausgleichsmaßnahmen. Einer Schäferei, für die sich eine derartige Möglichkeit auftut, ist zu empfehlen, bei Konzeption und Planung beteiligt und gleichzeitig kompromissbereit zu sein.