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Wirtschaftlich tragfähige Ziegenhaltung ist ein herausforderndes Ziel. Landschaftspflege, die Erhaltungszucht bedrohter Rassen oder Investitionen in eine moderne, tiergerechte Haltung sind in vielen Bundesländern förderfähig.
Förderprogramme sind oft Ländersache, daher variieren sie von Bundesland zu Bundesland. Landwirtschaftskammern und -ämter sowie Verbände beraten und unterstützen dabei, die für einen Betrieb passende finanzielle Unterstützung zu finden.
Förderprogramme zur Vergrämung und Abwehr von Wölfen sind hier zusammengefasst:
Weidetiere und Wolf
Im Folgenden finden Sie Links zu Informationen zu öffentlichen Förderungen sortiert nach Bundesländern. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.
Eine ganze Reihe von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen ist über die GAK förderfähig. Zu den Förderbereichen zählen: Verbesserung der Vermarktungsstrukturen, integrierte ländliche Entwicklung, Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen, Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere, Vertragsnaturschutz und benachteiligte Gebiete.
Voraussetzung ist jeweils, dass eine Maßnahme dazu vom jeweiligen Land angeboten wird.
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU stehen ab 2023 Mittel zur Verfügung, um die Haltung von Weidetieren zu fördern. Damit soll die Nutzung von Dauergrünland und auch die Haltungsform gestärkt werden. Einige Bundesländer haben bereits Weidetierprämien eingeführt.
Um den Schutz und die Erhaltung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten und der Kulturlandschaft zu fördern, bezieht sich diese Maßnahme ausschließlich auf Vorrangflächen wie Naturschutzgebiete oder Gebiete zur Biotopvernetzung etc.
Mittelvergabe ist möglich zum Beispiel für Vertragsnaturschutz, Biotopanlage oder -pflege, sofern öffentliches Interesse besteht.
Förderfähig sind auch Grunderwerb und Investitionen zum Zweck der Biotoppflege.
Im Vertragsnaturschutz streben die Förderverträge den Ausgleich von Mehrarbeit und Einkommenseinbußen an, daher werden Dienstleistungen honoriert oder auch ein Zuschuss zu Investitionen gewährt.
Almen, Streuobstwiesen, Weiden und Mähflächen in steilen Lagen sind schwer zu bewirtschaften – nicht für Ziegen, aber für Menschen und Maschinen. Betriebe, die weiterhin mit Flächen arbeiten, die mehr als 25% Hangneigung aufweisen, können flächenbezogene Förderung erhalten. 2021 betrug sie auf Hängen mit 25 bis 50% Steigung 120€ pro Hektar, bei mehr als 50% 170€/ha.
Landwirtschaft Baden-Württemberg - Förderwegweiser/Steillagenförderung und Dauergrünland
FAKT umfasst rund 40 förderfähige Teilmaßnahmen. Die Prämien richten sich meist nach der Fläche, die in Baden-Württemberg liegen muss. Das Programm fördert landwirtschaftliche Betriebe, die Tierwohlmaßnahmen umsetzen, Weidehaltung betreiben und/oder über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein Vorhaben zu Pflege und Erhalt der Kulturlandschaft und zum Schutz natürlicher Ressourcen umsetzen wollen.
Landwirtschaft Baden-Württemberg Förderwegweiser/Agrarumwelt und Klimaschutz und Tierwohl FAKT
Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen für Almen und Alpen umfassen zum Beispiel die Instandhaltung von Wegen, Gebäuden, Tränkewasserversorgung oder die Beseitigung von Geröll von Weideflächen. Das Bayerische Bergbauernprogramm gewährt für solche Maßnahmen verschiedene Zuschüsse, damit diese alte Kulturlandschaft erhalten bleibt. Die Fördermittel sind flächengebunden, ihre Höhe ist begrenzt.
Betriebe, die mindestens drei Hektar Land in benachteiligten Gebieten bewirtschaften, können eine Ausgleichszulage beantragen. Sie liegt zwischen 25 und 200 Euro je Hektar. Als benachteiligte Gebiete gelten zum Beispiel Berggebiete deren Höhenlage und Hangneigung einen großen Arbeitsaufwand bewirken.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat eine Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung erlassen und damit eine Ziegenprämie von 30 Euro pro Tier eingeführt. Voraussetzung ist allerdings, dass der antragstellende Betrieb mindestens 20 Tiere melden kann. Meldefähig sind nur Tiere, die fristgerecht bis zum 15.1. in HIT eingetragen und am 1.1. mindestens 10 Monate alt waren. Gefördert werden nur Tiere mit Weidegang.
Stmelf Bayern Agrarpolitik/Förderung
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-417/
Drei Ziegenrassen werden in diesem Förderprogramm berücksichtigt: Die Thüringer Waldziege sowie die Bunte und die Weiße Deutsche Edelziege. Für jedes Zuchttier bekommt der Betrieb 25 Euro im Jahr, sofern die Tiere und ihre Elterntiere im Zuchtbuch stehen und tiergerecht gehalten werden. Auch die Teilnahme an einem Erhaltungszuchtprogramm und die Mitgliedschaft in einer Züchtervereinigung werden verlangt. Ausgezahlung ist ab einem Förderbetrag von mindestens 100 Euro möglich, die Förderhöhe ist allerdings bei maximal 3.000 Euro pro Betrieb gedeckelt.
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/003664/index.php
Das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft fördert Investitionen in nachhaltige, umweltschonende, tiergerechte und multifunktionalen Landwirtschaft. Dazu gehören landschaftspflegerische Leistungen mit Nutztieren, Verbesserung der Haltungsbedingungen und Reduktion von Schadstoffen aus der Tierhaltung. Zuwendungen dienen auch der Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden Landbewirtschaftung im Berggebiet und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zur Schaffung und Erhaltung der regionalen Wirtschaftskraft sowie zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/
KULAP fördert unter anderem extensive Bewirtschaftung von Grünland, die Pflege von Heiden, Trockenrasen und sensiblen Grünlandstandorten, sowie die Erhaltung tiergenetischer Ressourcen. Die Zuschüsse sind jeweils projektbezogen.
Nur aktive Landwirte und Landwirtinnen im Haupt- oder Nebenerwerb sind antragsberechtigt.
Pro Schaf oder Ziege, die zum 1.1. des Jahres mindestens 9 Monate alt sind, können Tierhalter mit Betriebssitz in Hessen eine Weidetierprämie beantragen. Die Antragssteller müssen mindestens 20 meldefähige Tiere besitzen. Die gemeldeten Tierzahlen sollten konstant gehalten werden. Der Förderbetrag pro Tier beträgt mindestens 15, maximal 35 Euro. Das ist Abhängig vom Antragsvolumen und den jährlich ausschöpfbaren Mitteln. Die Förderung pro Betrieb ist auf maximal 6666 Euro gedeckelt. Andere tierbezogene Förderung kann den Betrieb von der Weidetierprämie ausschließen.
https://www.wibank.de/wibank/weidetierpraemie/weidetierpraemie-523226
HALM bietet sehr vielseitige Fördermöglichkeiten. Darunter sind nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland und in Dauerkulturen. Kooperationen von Regionalen Akteuren und Landwirten sind förderfähig und Arten- und Biotopschutz in Agrarökosystemen.
https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/halm/halm-306958
Das Land Hessen unterstützt Investitionen zum Aufbau neuer Standbeine zum Beispiel im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof“, Direktvermarktung, Bäuerliche Gastronomie, Bäuerliches Handwerk, Natur- und Landschaftspflege oder Dienstleistungsangeboten. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 25% des Investitionsvolumens. Die Obergrenze beträgt 200.000 Euro.
Ebenfalls maximal 200.000 Euro investiert das Förderprogramm in Projektvorhaben, die Arbeits- und Produktionsbedingungen verbessern, Rationalisierung bewirken, Produktionskosten senken und die betriebliche Wertschöpfung erhöhen. Ziel ist nicht nur, Betriebe wettbewerbsfähig zu halten, sondern auch die Reaktion auf Klimawandel und wetterbedingte Risiken zu unterstützen und tiergerechte Haltungsbedingungen zu fördern. Die Prozentsätze der Zuschüsse zu einzelnen Maßnahmen sind unterschiedlich.
https://umwelt.hessen.de/Landwirtschaft/Foerderungen/Einzelbetriebliche-Investitionsfoerderung
Das Agrarinvestitionsförderprogramm soll Maßnahmen für mehr Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz unterstützen. Beispielsweise sind Investitionen in tierschutzoptimierte Stallbauten förderfähig, was auch für mobile Stallungen für alle Tierarten gilt. Ein Kriterium für die Antragsbewertung ist die Anzahl der vom Betrieb gehaltenen Großvieheinheiten (GV) pro Hektar: Sie sollte in den meisten Fällen nicht höher als 2 sein. 10 Ziegen bilden eine Großvieheinheit, denn pro Tier wird 0,1 GV gerechnet. Die Förderung bezieht sich auf Bremen und Niedersachsen.
In Niedersachsen beträgt die Weidetierprämie 33 Euro pro Tier und Jahr. Um die Prämie zu erhalten, muss der Züchter oder die Halterin mindestens 10 Tiere besitzen, die zum Jahresbeginn 9 Monate alt oder älter sind und über das Jahr hin im Betrieb bleiben. Die Förderung ist auf maximal 200 Tiere begrenzt. Die Tiere müssen in der HIT Datenbank für Nutztiere registriert sein. Auch Halter, deren Betriebssitz außerhalb von Niedersachsen liegt, können die Förderung beantragen, sofern der Nachweis erbracht ist, dass sie über den Sommer Tiere auf niedersächsischen Flächen weiden lassen.
Halterinnen und Züchter der Rassen Bunte Deutsche Edelziege, Weiße Deutsche Edelziege und Thüringer Landziege können im Land Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Unterstützung für die Haltung seltener Haustierrassen erhalten. Die jährliche Haltungsprämie beträgt 30 Euro pro Tier. Antragstellende müssen nachweisen, dass sie mit ihrem Tierbestand an einem Zuchtprogramm teilnehmen und die Tiere über den gesamten Verpflichtungszeitraum halten. Ab zwei Tieren ist die Antragstellung möglich. Die Förderobergrenze liegt bei 150GV.
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum/nutztierrassen.htm
Extensive Bewirtschaftung von Grünland ist förderfähig, wenn der Betrieb pro bewirtschaftetem Hektar des Gesamtbetriebes zwischen 0,6 und 1,4 Großvieheinheiten hält. Für den Einsatz von Düngemitteln bestehen Einschränkungen und auf Pflanzenschutzmittel wird verzichtet. Dann kann, ab einer Mindestantragsfläche von 4 Hektar ein Zuschuss von 150 Euro pro Hektar gewährt werden.
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum/gruenland.htm
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum/vertragsnaturschutz.htm
Mindestens 15 Ziegen, die die meiste Zeit des Jahres Weidegang haben, muss ein Halter oder eine Züchterin besitzen, die in Rheinland-Pfalz die Weidetierprämie beantragt. Den Antrag nimmt die Tierseuchenkasse entgegen. Ausgezahlt werden 20 Euro pro Tier und Jahr für Tiere die zu Beginn des Kalenderjahres 10 Monate oder älter sind.
Für Ziegen haltende Betriebe ist an diesem Förderprogrammpaket unter anderem interessant, dass Nutzung und Erhalt von Streuobstwiesen im Zusammenhang mit extensiver Nutzung von Grünland förderbar ist.
Landwirtschaftliche Betriebe, die Land in benachteiligten Gebieten bewirtschaften können Ausgleichszahlungen beantragen. Als benachteiligte Gebiete gelten Acker- und Grünlandstandorte, deren Bewirtschaftung einen Mehraufwand bedeutet, dazu gehören steile Hanglagen.
Das Land Sachsen fördert Tierzucht, Verbandsarbeit der Tierzuchtvereinigungen und den Erhalt alter Rassen. Unterstützt werden Züchter der Rassen Thüringer Waldziege, Bunte und Weiße Deutsche Edelziege, die mit ihrem Tierbestand am Erhaltungszuchtprogramm ihres Zuchtverbandes teilnehmen. Eine Ziege, auch ein Ziegenbock, zählt dabei als 0,15 Großvieheinheiten. Pro Großvieheinheit beträgt die Förderung 200 Euro. 240 Euro, sofern Tiere für die Gewinnung von Samen oder Embryonen gehalten werden. Eine Mindestbestandsgröße bzw. einen Mindestbetrag gibt es in diesem Förderverfahren nicht.
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/tierzucht-tz-2015-4360.html
Für Grünlandstandorte sieht dieses Förderinstrument mehrere Optionen vor. Für naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung von Flächen mit Ziegen ist eine Unterstützung von 476 Euro/Hektar möglich. Sie wird für Flächen ab einer Größe von 0,1 Hektar gewährt.
Außerdem unterstützt dieses Programm verschiedene Verfahren zur artenschutzgerechten Grünlandnutzung: Staffelmahd, Begrenzung auf eine oder zwei Mahten pro Jahr, Grünlandpflege unter erschwerten Standortbedingungen etc., Bracheflächen und Brachstreifen.
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-agrarumwelt-und-klimamassnahmen-auk-2015-4493.html
Zu den Maßnahmen in der Biotop- und Landschaftspflege, die durch diese Richtlinie gefördert werden, gehört die Beweidung von schützenswerten Biotopstandorten. Auch Anlagen von Kleinstbiotopen auf einer Fläche oder die Pflege von Streuobstbeständen können hier förderfähig sein.
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-natuerliches-erbe-rl-ne-2014-4529.html
Zu den freiwilligen Naturschutzleistungen, die in diesem Programm förderfähig sind, gehört auch die Beweidung mit Schafen und Ziegen sowie die Heugewinnung auf Naturschutzflächen in ausgewiesenen Natura 2000 Gebieten. Wer sich auf solchen Flächen dazu verpflichtet, einen späten Zeitpunkt für die Erstmahd anzusetzen und die Schnitthöhe auf mindestens 10 Zentimeter ansetzt, kann jährlich 180 oder 300 Euro Zuschuss pro Hektar beantragen. Die Höhe der Förderung von Beweidung in diesen geschützten Arealen beträgt je Hektar 450€/Jahr.
Die Agrarinvestitionsförderprogramme bezuschussen Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Dazu gehören neben Bauvorhaben auch anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung. Stallbauten, Hofkäsereien etc. für die Schaf- und Ziegenhaltung sind anteilig förderfähig.
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/landwirtschaft/agrarinvestitionsfoerderprogramm-afp/
Im Bundesland Sachsen-Anhalt sind unter den als förderfähig eingestuften Rassen die Bunte Deutsche Edelziege und die Braune Harzer Ziege.
Pro Großvieheinheit beträgt der Zuschuss 150 Euro pro Jahr für weibliche Tiere, 200 Euro für männliche Tiere. Da Ziegen und Schafe als 0,15 Großvieheinheiten gelten, besteht eine solche Großvieheinheit aus 7 Einzeltieren. Antragstellende müssen Land bewirtschaften, in einer Züchtervereinigung sein, einmal im Jahr mit den eingetragenen Tieren züchten und sie über einen längeren Zeitraum behalten.
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000011858
Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der mindestens drei Hektar in einem benachteiligten Gebiet bewirtschaftet, kann dafür eine flächenbezogene Förderung beantragen. Diese beträgt bei Grünland mit Tierhaltung zwischen 120 und 140 Euro pro Hektar, je nach geförderter Flächengröße. Zu den benachteiligten Gebieten zählen in Schleswig-Holstein beispielsweise die Inseln.
Thüringen bezuschußt bei Zuchtverbänden die Organisation von Tierschauen und die Zuchtbuchführung. Ziegenhalterinnen und -züchter können einen Teil der Kosten von Leistungsprüfungen subventionieren lassen, wenn sie einen entsprechenden Vertrag mit ihrer Zuchtorganisation haben. Das Land gewährt dann 10 Euro pro Ziege. Auch Hobbyhaltungen sind hier förderfähig, denn der Zuschuss wird schon ab dem ersten Tier gezahlt, das bei einer Thüringer Zuchtorganisation im Zuchtbuch geführt wird.
https://tlllr.thueringen.de/landwirtschaft/foerderung/tierzucht
In diesem Programm erhalten landwirtschaftliche Betriebe anteilige Unterstützung für Investitionen innerhalb der Landesgrenzen von Thüringen. Förderbar ist beispielsweise die Anschaffung von Maschinen oder Gebäuden sowie Dienstleistungen rund um die Investitions- und Bauplanung.
Antragsberechtigt sind Betriebe mit weniger als 2 Mio Jahresumsatz und maximal 10 Mitarbeitenden oder Betriebe, die kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Letzte Aktualisierung 14.11.2022