Auch die Vorgaben für die Beleuchtung der Schweineställe haben sich mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert. Damit eine ordnungsgemäße Pflege und Versorgung der Tiere sichergestellt werden kann, muss die Beleuchtung im Aufenthaltsbereich der Schweine mindestens eine Stärke von 80 Lux aufweisen und dem Tagesrhythmus angeglichen sein. Die Beleuchtung muss den Stall täglich mindestens acht Stunden ausleuchten. In klar abgegrenzten Liegebereichen der Schweine wird eine Lichtstärke von mindestens 40 Lux als ausreichend angesehen. Diese Anforderungen gelten auch für Ställe, in denen mindestens drei Prozent Fensterfläche vorhanden sind. Außerhalb der achtstündigen Aktivitätsphase muss ein Orientierungslicht vorhanden sein.
Angemessene Größe für Ferkelnester
Weitere Regelungen der neu gefassten Verordnung betreffen den Liege- und Ruhebereich der Saugferkel. Er muss allen Ferkeln ein gleichzeitiges, ungestörtes Ruhen ermöglichen und entweder wärmegedämmt und beheizbar oder mit geeigneter Einstreu bedeckt sein. Perforierter Boden im Liegebereich der Saugferkel muss abgedeckt sein. Darüber hinaus muss der Aufenthaltsbereich der Saugferkel so beschaffen sein, dass alle Saugferkel jeweils gleichzeitig ungehindert saugen oder sich ausruhen können.
Fazit
Um den Anforderungen der novellierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gerecht zu werden, müssen Schweinehalter ihre Ställe nun entsprechend umrüsten. Damit dies auch kleinere und mittlere Betriebe innerhalb der Umsetzungsfristen leisten können, will die Bundesregierung die tiergerechte Umstellung von Sauenställen finanziell unterstützen, und zwar mit 300 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm. Anträge konnten bis zum 15. März 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Es ist aber vorgesehen, die Antragsfrist bis zum 30. September 2021 zu verlängern.
Bleibt noch die Frage, wie vorhandene Stallanlagen tierfreundlich und umweltgerecht umgebaut werden können, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe darunter leidet. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat hierzu eine Broschüre "Gesamtbetriebliches Haltungskonzept Schwein – Sauen und Ferkel" erarbeitet. Darin werden verschiedene Stallbaumodelle (vier Grundmodelle, insgesamt 16 Varianten) vorgestellt, die den Attributen tierfreundlich, umweltgerecht, klimaschonend, verbraucherorientiert und wettbewerbsfähig gerecht werden. Die Modelle wurden von Fachleuten der Landesanstalten, Landesämter und Landwirtschaftskammern sowie des Kuratoriums für Technik und Bauen (KTBL e. V.) und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) erarbeitet und bilden Haltungskonzepte für den Bau von Abferkelställen, Besamungs- und Warteställen sowie für Ferkelaufzuchtställe ab. Die Broschüre soll im Juni 2021 verfügbar sein.