Betriebliche Eigenkontrolle in der SchafhaltungBetriebliche Eigenkontrolle in der Schafhaltung

Betriebliche Eigenkontrolle schafft Mehrwert

Wer gewerbsmäßig Nutztiere hält, ist dazu verpflichtet, betriebliche Eigenkontrollen durchzuführen. Doch für alle Besitzerinnen und Betreuer von Schafen ist es hilfreich, die Haltungsbedingungen der eigenen Tiere regelmäßig nach klaren Kriterien zu prüfen.

Seit Februar 2014 ist die betriebliche Eigenkontrolle für gewerbsmäßige Tierhaltungen Pflicht. Betriebe müssen laut Tierschutzgesetz nachweisen können, dass die Herden unter tiergerechten Bedingungen gehalten werden. Dazu sollen die Tierhaltenden die Situation ihrer Bestände objektiv erfassen, bewerten und die Ergebnisse dokumentieren. Rechtlicher Hintergrund ist neben dem Tierschutzgesetz auch das Grundgesetz. Der Schutz der TIere wurde zu einem Staatsziel erklärt. Seit dem 1.8.2002 gilt §20a GG:  

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Darauf folgten weitere Gesetzesänderungen, die stetig den Rechtsrahmen präzisierten, in dem sich legale, tiergerechte Tierhaltung in Deutschland bewegt. Im Sommer 2013 wurden dem Tierschutzgesetz Regelungen hinzugefügt, die ab Februar 2014 die betrieblichen Eigenkontrollen verpflichtend einführten. Der Paragraf 11 Absatz 8 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) soll sicherstellen, dass Paragraf 2 eingehalten wird.

In §11, Absatz 8 TierSchG heißt es:

Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten.

Der genannte §2 TieSchG regelt:

"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."

Betriebliche Eigenkontrolle ergänzt Routinearbeit

Für Viele ist der tägliche Gang durch den Stall oder über die Weide selbstverständlich. Bei solchen Routinekontrollen, wird zum Beispiel geprüft, ob die Tränken sauber sind und den Tieren genug Wasser zur Verfügung steht. Schäferinnen haben auch immer im Blick, ob Auffälligkeiten im Verhalten der Herde oder an der Körperhaltung einzelner Tiere zu sehen sind. Fachwissen und Erfahrung in der Tierhaltung spielen hier eine große Rolle, um Probleme frühzeitig zu erkennen. Das gilt gleichermaßen für ausgebildete Tierwirte Fachrichtung Schäferei wie auch in der Hobbyhaltung: Jeder, der Tiere hält, muss sie angemessen versorgen und ihnen für die Tierart passende Haltungsbedingungen bieten.

Die betriebliche Eigenkontrolle macht objektiv, messbar und nachvollziehbar deutlich, wie es um das Tierwohl im Stall bestellt ist.

Eigenkontrolle ist eine zusätzliche Arbeitsaufgabe, denn das Tierwohl in einem Bestand muss systematisch erfasst und bewertet werden. Dafür braucht es geeignete, tierbezogene Kriterien der Haltung, sogenannte Tierschutzindikatoren.

Anhand in regelmäßigen Abständen erfasster Daten zur Tiergesundheit und zu den Haltungsbedingungen, kann die Betriebsleitung selbst die Schwachpunkte im eigenen Haltungssystem erkennen. Doch auch die Stärken zeigen sich hier und die Effekte von vorgenommenen Veränderungen und Verbesserungen. Für den Betrieb kann die Eigenkontrolle ein Gewinn sein: die erfassten Werte offenbaren, wo Handlungsbedarf besteht. Weniger Bedarf an Wurmkur durch verändertes Weidemanagement: Das sieht man an den Zahlen.

Wie eine Dokumentation der Ergebnisse aussehen soll, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Übersichtliche Unterlagen erleichtern aber die Zusammenarbeit mit Tierarzt, Behörden und innerhalb des eigenen Betriebes.

Tiergerechte Haltung beim Schaf

In der betrieblichen Eigenkontrolle dokumentiert der Schäfer jeweils den Ist-Zustand in Sachen Tierwohl auf dem eigenen Betrieb. Die objektiv messbaren Merkmale, die bei der Eigenkontrolle erfasst werden, sind dabei stets gleich. Sie können selbst gewählt werden, sollten aber etwas über tiergerechte Haltung und Tiergesundheit aussagen. Die Kriterien dürfen sich dem anpassen, was für den jeweiligen Betrieb sinnvoll ist.

Das Ziel ist eine Verbesserung Tierwohls durch eine tiergerechte Haltung, die Gesundheit und artgemäße Verhaltensweisen ermöglicht. Was Schafe – wie auch andere Tiere in menschlicher Obhut – idealer Weise nicht erleben sollen sind: Hunger und Durst, Unbehagen, Angst und Leiden, Schmerz, Verletzungen und Krankheiten.

Letzte Aktualisierung 16.02.2022

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