Antibiotika-Resistenzen bekämpfen Antibiotika-Resistenzen bekämpfen

Wie gehen wir mit Antibiotika in der Tierhaltung um?

Die Wirksamkeit von Antibiotika nimmt weltweit ab, weil Bakterien unempfindlicher gegen Antibiotika werden. Sie werden resistent. Diese Resistenzen sind eine Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Um weitere Antibiotikaresistenzen zu vermeiden, gibt es verschiedene Maßnahmen in Deutschland und der EU. Was verbirgt sich hinter den Begriffen Antibiotikakennzahlen, Therapiehäufigkeiten und Reserveantibiotika?

Antibiotika sind lebensrettend, doch sinkt die Wirksamkeit dieser Medikamente weltweit. Bakterien werden gegenüber Antibiotika zunehmend unempfindlicher. Sie bilden eine Resistenz aus. Dieser Prozess schreitet unaufhörlich voran. Auch multiresistente, also gegen mehrere Antibiotika unempfindliche Mikroorganismen, breiten sich aus.

Antibiotika als Leistungsförderer verboten

Lange wurden Antibiotika sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin über den tatsächlichen Bedarf hiweg eingesetzt. Zudem gab es eine nicht-therapeutische Verwendung von antimikrobiellen Substanzen im Futter von Tieren, um deren Mastleistung zu steigern. Es wurden hierfür die gleichen Antibiotika eingesetzt wie in der Therapie bei Mensch und Tier. Der einzige Unterschied bestand in der deutlichen geringeren Dosierun. Dadurch wurden aber nicht alle Bakterien abgetötet und die überlebenden konnten sich anpassen, also resistent werden. In der Folge nimmt die therapeutische Wirksamkeit von Antibiotika weltweit ab.

Der Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer hat die Resistenzentwicklung der Bakterien zusätzlich gefördert und führte im Januar 2006 zu einem Verbot antibiotischer Leistungsförderer in der EU. 

Neben der Therapie von erkrankten Tieren existiert in Ausnahmefällen noch die Einsatzmöglichkeit der Metaphylaxe. Metaphylaxe beschreibt die Verabreichung eines Arzneimittels an eine Gruppe von Tieren, wenn bei einem Teil der Gruppe eine Erkrankung diagnostiziert wurde. Sie hat zwei Ziele. Die klinisch erkrankten Tiere zu behandeln und die Ausbreitung der Erkrankung auf die gesamte Tiergruppe einzudämmen. Prophylaxe, also die Verabreichung eines Antibiotikums an ein Tier oder eine Gruppe von Tieren, bevor klinische Anzeichen einer Erkrankung auftreten, ist in der Veterinärmedizin verboten.

Antibiotikamonitoring seit 2011

Die besorgniserregende Resistenzentwicklung macht deutlich klar, dass der Einsatz der Antibiotika insgesamt reduziert werden muss. Pharmazeutische Unternehmen und Großhändler sind seit dem Jahr 2011 gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgeben werden, an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu melden. Die Gesamtabgabemenge lässt sich einzelnen Tierarten nicht zuordnen, da die meisten Tierarzneimittel für mehrere Tierarten zugelassen sind. 

Das BVL beobachtet die Resistenzentwicklung bei Mikroorganismen, um deren Verbreitung entgegen zu wirken. Außerdem führt es Überwachungsstudien zur Resistenz bei Bakterien von Lebensmittel liefernden Tieren und Heimtieren durch. Praktizierende Tierärzte können auf Basis der Ergebnisse des BVL eine Vorauswahl der zur Behandlung geeigneten Antibiotika treffen.

Zusätzlich werden seit 2014 in Deutschland im Rahmen des Antibiotika-Minimierungskonzeptes in der landwirtschaftlichen Tierhaltung Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit erfasst. Die Therapiehäufigkeit ergibt sich aus der Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage geteilt durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr. Kerngedanke ist der Vergleich der individuellen Therapiehäufigkeit eines Betriebes mit Kennzahlen zur bundesweiten Therapiehäufigkeit. Der Vergleich erfolgt getrennt nach Tierarten und Altersklassen. Aus den ermittelten Kennzahlen werden bei festgestellten Überschreitungen in Mastbetrieben im Rahmen eines Benchmarkingsystems gemeinsam mit dem Tierarzt Konzepte zur Antibiotikaminimierung erarbeitet. In der Regel werden umfangreiche diagnostische Maßnahmen und Antibiogramme durchgeführt. So sind zum Beispiel in der Therapie eines Schweines bei einem Antibiotikawechsel Antibiogramme verpflichtend. 

Die Therapiehäufigkeiten wurden bis 2022 zweimal jährlich vom BVL veröffentlicht. Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) seit Anfang 2023 erfolgt die Veröffentlichung nur noch jährlich zum 15. Februar eines Jahres. Außerdem liegt die Meldepflicht des Antibiotikaeinsatzes nun beim Tierarzt und nicht mehr wie bislang beim Tierhalter. Die Erfassung der antibakteriell wirksamen Arzneimittel in der Masttierhaltung erfolgt über eine Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier). Seit 2023 muss die Anwendung bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Ausgenommen sind nur Betriebe, die weniger Tiere halten als die Bestandsuntergrenzen der Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung vorgeben.

Reserveantibiotika für den Menschen

Um Antibiotikaresistenzen zu reduzieren, muss der Einsatz bestimmter Wirkstoffklassen eingeschränkt werden. Aus diesem Grund hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) im Jahr 2019 eine Kategorisierung der Antibiotikaklassen für die Veterinärmedizin vorgenommen. Im Ergebnis sollen sogenannte Reserveantibiotika in der Nutztierhaltung möglichst nicht mehr eingesetzt werden sollen. Beim Menschen kommen sie zum Einsatz, wenn gängige Antibiotika nicht mehr wirken. Deshalb ist ihre Wirksamkeit unbedingt zu erhalten. Zu den Reserveantibiotika gehören die Fluorchinolone, Cephalosporine der 3. und 4. Generation und Colistin.

Das oberste Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der EU ist es, eine weitere Ausweitung der Resistenzlage zu verhindern und eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes zu erreichen. Diese Reduktion kann im Bereich der Veterinärmedizin durch Hygienemaßnahmen, Impfungen, den Einsatz von Prä- und Probiotika und pflanzlichen Substanzen gelingen. Auch die Zucht, Haltung und Fütterung sind wichtige Stellschrauben. Eine tierärztliche Bestandbetreuung kann hier unterstützen. Denn gesunde Tiere brauchen keine Antibiotika. Alle Maßnahmen, die die Gesundheit der Tiere fördern, dienen der Antibiotiakreduktion damit indirekt auch den Menschen.

Antibiotikaeinsatz geht zurück

Die bisherigen Maßnahmen der EU sowie Maßnahmen auf nationaler Ebene haben bereits zu einer deutlichen Verringerung des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren geführt. Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland ist im Jahr 2022 ähnlich wie in den Vorjahren weiter zurückgegangen. Das meldet das BVL in seiner jährlichen Auswertung. Die Abgabemenge sank im Vergleich zum Vorjahr um 61 Tonnen auf 540 Tonnen (minus 10,1 Prozent). Betrachtet man den Zeitraum seit Beginn der Erfassung im Jahr 2011, ist die abgegebene Antibiotikamenge um rund 68 Prozent gesunken.

Abbildung 1: Vergleich der regionalen Antibiotika-Abgabemengen 2011 und 2022

Und auch europaweit geht der Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin konstant zurück, wie im jährlichen Bericht der EMA (PDF), erarbeitet im European Surveillance of Veterinary Antimicrobial Consumption (ESVAC) Projekt, nachzulesen ist. Insgesamt 31 Länder melden ihre Antibiotikaabgaben seitens der pharmazeutischen Industrie. Für die 25 Länder, die zwischen 2011 und 2022 kontinuierlich Verkaufsdaten bereitgestellt haben, gingen die Verkäufe in diesem Zeitraum um 53 Prozent zurück.

Letzte Aktualisierung 03.06.2026

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