Betriebliche Eigenkontrolle in der ZiegenhaltungBetriebliche Eigenkontrolle in der Ziegenhaltung

Tierwohl im eigenen Ziegenbestand erfassen

Wer Ziegen gewerblich hält, ist zu einer betrieblichen Eigenkontrolle hinsichtlich des Tierwohls verpflichtet. Regelmäßig müssen Tierbetreuer oder -halterin das Tierwohl im Bestand systematisch erfassen und bewerten.

Tägliche Tierbeobachtung ist in den meisten Ziegenhaltungen, ob gewerblich oder privat, selbstverständlich. Oft wird sie nebenbei beim Gang durch den Stall oder über die Weide durchgeführt. Häufig geschieht sie dann in Verbindung mit regelmäßigen Arbeitsabläufen wie der Versorgung der Ziegen mit Futter und Wasser. Aber erst die Dokumentation macht die Beobachtung messbar und damit objektiv.

Wie eine Dokumentation der Ergebnisse aussehen soll, ist nicht vorgeschrieben. Mittlerweile gibt es praxistaugliche Erhebungsmethoden und aussagekräftige Tierwohlindikatoren, mit denen Tierwohl in Ziegenbeständen erfasst und eingestuft werden kann.

Welche Kriterien im eigenen Betrieb genutzt werden, kann jeder individuell für sich entscheiden.

Ist-Zustand des Tierwohls festhalten

In der betrieblichen Eigenkontrolle dokumentiert die Ziegenhalterin jeweils den Ist-Zustand in Sachen Tierwohl im eigenen Betrieb. Dabei werden zuvor festgelegte, objektiv messbare Merkmale erfasst. Bei allen späteren Messungen werden stets die gleichen Merkmale erfasst. So sind die Werte über längere Zeiträume vergleichbar.

Die Auswertungsergebnisse bilden eine messbare Grundlage für Managemententscheidungen. Wer feststellt, dass es Verbesserungsbedarf gibt, wird Maßnahmen ergreifen wollen. Welche Veränderung vorgenommen wird, will immer gut bedacht sein, denn Tierwohl-Indikatoren bedingen sich mitunter gegenseitig.

Grundsätzlich kann eine Verbesserung beim Tierwohl zu einer besseren Wirtschaftlichkeit und optimierten Arbeitsabläufe im Betrieb sorgen. Zum Bespiel durch sinkende Tierarztkosten und weniger Betreuungszeit für kranke Tiere.

So geht Tierwohlbewertung in der Ziegenhaltung

Für die Eigenkontrolle im Milchziegenbetrieb hat sich ein Tierwohl-Erhebungsprotokoll bewährt, der im Projekt "Tierbezogene Indikatoren zur Optimierung der Tiergesundheit und des Tierwohls in der Milchziegenhaltung - Stable Schools“ der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz erarbeitet und in der Praxis geprüft wurde.

Dazu nahmen 40 Ziegenbetriebe aus verschiedenen Bundesländern an dem vom Thünen-Institut für Ökologischen Landbau koordinierten Projekt teil. Auch ein Ablauf für die Erhebung wird vorgeschlagen.

Bei Ziegen ist die Datenaufnahme beim Melken im Melkstand günstig, da hier eine Einzeltierbeobachtung gut möglich ist. Zum Beispiel lassen sich hier Euter- und Zitzenverletzungen, aber auch, Klauen und Körperkondition gut beurteilen. Im Stall oder auf der Weide lässt sich dagegen die ganze Gruppe gut in den Augenschein nehmen. Hier fallen zum Beispiel Probleme im Bewegungsablauf auf, Wartezeiten am Fressgitter und an der Tränke oder Abweichungen im Verhalten. Beim abendlichen Melken kann dann noch einmal das Einzeltier in Augenschein genommen werden.

Der rechtliche Rahmen zur Eigenkontrolle bei Ziegen

Der Rechtsrahmen, in dem sich per Definition legale, tiergerechte Tierhaltung in Deutschland bewegt, wird stetig aktualisiert und präzisiert. Seit Februar 2014 sind die betrieblichen Eigenkontrollen im Tierschutzgesetz verankert. Paragraf 11 Absatz 8 TschG besagt:

"Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten."

Und Paragraf 2 TschG soll sicherstellen:

"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."

Allem zugrunde liegt das Grundgesetz. 2002 wurde im Grundgesetz §20a GG festgeschrieben, dass in Deutschland Tierschutz als Staatsziel zu betrachten ist.   

Ökonomischer Mehrwert durch Tierwohl-Erhebung

Die betriebliche Eigenkontrolle des Ziegenbestands hat gleichzeitig durchaus Mehrwert für den wirtschaftlichen Erfolg. Mit der regelmäßigen Erfassung zuvor festgelegter Merkmale zur Tiergesundheit, der Haltungsumgebung und Arbeitsabläufen kann die Betriebsleitung selbst Schwachpunkte erkennen und gegensteuern. Frühzeitiges Erkennen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann zum Beispiel auch Kosten für aufwendigere, medizinische Behandlungen einsparen.

Doch auch die Stärken eines Betriebes werden sichtbar sowie Effekte von zuvor vorgenommenen Veränderungen.

Übersichtliche Unterlagen erleichtern zudem die Kommunikation mit Behörden, bei tierärztlichen Behandlungen und nicht zuletzt auch intern im Betrieb.

Letzte Aktualisierung 04.11.2022

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