Betriebliche Eigenkontrolle in der Schweinemast Betriebliche Eigenkontrolle in der Schweinemast

Betriebliche Eigenkontrolle bei Mastschweinen

Die Vorgabe zur betrieblichen Eigenkontrolle hält Halter von Mastschweinen seit 2014 an, anhand geeigneter tierbezogener Merkmale die Tiergerechtheit und das Tierwohl in ihrem Stall zu erheben und zu bewerten.

Mit der vorgeschriebenen betrieblichen Eigenkontrolle können Tierhalter Stärken, aber auch Schwächen in der Haltung ihrer Tiere dokumentieren. Das hilft den Betrieben den eigenen Status Quo beim Tierwohl zu ermitteln, was ihnen in ihrer weiteren Arbeit nützlich ist. Verbesserungswürdige Handlungsfelder werden so frühzeitig erkannt und möglichen tiergesundheitlichen oder gar tierschutzrelevanten Problemen wird vorgebeugt.

Wichtig dabei ist es, die eigene Bewertung an objektiven Maßstäben auszurichten. Die gewonnenen Daten, die ergänzend zu den täglichen Routinekontrollen erhoben werden, dienen über den Tierschutz hinaus der betrieblichen Schwachstellenanalyse und unterstützen Tierhalter in ihrem betrieblichen Management.  Ziele der betrieblichen Eigenkontrolle in der Schweinemast sind die Eigenverantwortung der Tierhalter in Tierwohlfragen zu stärken und Kompetenzen zu erweitern. Grundlage dafür ist § 11 Abs. 8 TierSchG (2006):

"Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrolle sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 TierSchG eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten."

§ 2 TierSchG regelt:

"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."

In Artikel 20a des Grundgesetzes ist der Schutz der Tiere in der Verfassung verankert.

Geeignete Indikatoren

Die baulich-technischen Gegebenheiten schaffen die Grundlage für eine tiergerechte Haltung. In den letzten Jahren wurden sie mit Blick auf das Tierwohl stetig weiterentwickelt. Die hiervon abgeleiteten Tierwohl-Indikatoren lassen jedoch nur indirekt Rückschlüsse auf das tatsächliche Wohlbefinden des einzelnen Tieres zu.

Aspekte des Gesundheitszustandes und des Tierverhaltens liefern dagegen unmittelbare Informationen über das Wohlbefinden. Kontrollen am Einzeltier, beispielsweise durch Erhebung der Schwanzlänge beim Einstallen und eine Schwerpunktkontrolle mit dem Fokus auf Kümmerer, die Kotverschmutzung der Tiere und Verletzungen an Haut, Ohren, Schwanz sowie Hinweise auf Parasitenbefall und Lahmheiten liefern wichtige Informationen.

Um ein umfassendes Bild zu erhalten, beziehen Tierhalter fortlaufend im Betrieb erhobene Daten, wie tägliche Zunahmen und Tierverluste, Daten aus dem Antibiotikamonitoring, aus Qualitätssicherungsystemen (QS) und dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem (HIT) in die Auswertung der betrieblichen Eigenkontrolle mit ein.

Die in Schlachthöfen routinemäßig erhobenen tierschutzrelevanten Indikatoren, die Hinweise auf die Haltung geben können, sind dagegen nur wenig vergleichbar, weil sie nicht standardisiert sind. Sie geben aber wichtige Anhaltspunkte für das Gesamtbild der Tierwohl-Situation eines Betriebes.

Auch steigert jeder weitere betriebsspezifische Indikator die Qualität und Aussagekraft des Tierwohlmanagements zusätzlich und hilft Schwachstellen zu beheben. Umgekehrt birgt jeder nicht erfasste Indikator die Gefahr, dass ein möglicherweise relevantes Tierschutzthema in seiner Tragweite unterschätzt und zeitnah abgestellt wird.

Mehrwert für den Betrieb

Die Erhebung betriebsindividueller Indikatoren ist eine große Chance für den Betrieb. Die regelmäßige Auseinandersetzung mit den verschiedenen Indikatoren mindert die Gefahr der Betriebsblindheit. Zusätzlich kann die Durchführung der betrieblichen Eigenkontrolle durch betriebsfremde Spezialisten die Qualität der Erhebung nochmal deutlich anheben.

Die Ergebnisse liefern auch Anregungen für die mittelfristige Verbesserung des gesamten Managements. Die regelmäßigen Kontrollen decken grundlegende Tierschutzrisiken und möglicherweise spätere Befunde am Schlachtkörper frühzeitig auf. Verbesserungsmaßnahmen sind kurzfristig möglich und machen sich auch im wirtschaftlichen Ergebnis bemerkbar.

Die Dokumentation der Ergebnisse ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für die sinnvolle Nutzung zur Betriebsentwicklung unumgänglich. So können die eigene Entwicklung über einen Beobachtungszeitraum verfolgt und Verbesserungsmaßnahmen bewertet werden. Elektronische Managementtools erleichtern die Erhebung und Auswertung. Gute Ergebnisse sind an Kunden und die Gesellschaft kommuniziert ein starkes Marketingargument -  für Direktvermarkter, Erzeugergemeinschaften und Markenfleischprogramme.

Eine gute Dokumentation erleichtert auch die Zusammenarbeit mit Beratern und den Vergleich mit Berufskollegen innerhalb von Beratungsringen, Erzeugergemeinschaften oder den Austausch mit Zuchtunternehmen. Im Nebeneffekt erhöht das Bestreben, das Tierwohl zu verbessern, die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung.

Letzte Aktualisierung 08.02.2021

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