Vor Tierseuchen schützen Biosicherheit im Schweinestall

Tierseuchen: So den Bestand schützen

Schweinehaltungsbetriebe können ihre Bestände vor Infektionen schützen.

Die Broschüre “Schutz vor Tierseuchen - Was Landwirte tun können?”, herausgegeben vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gibt wichtige Hinweise zum Schutz vor der Weiterverbreitung von Tierseuchen. 

Das Projekt des Bundesprogramms Nutztierhaltung „Netzwerk Fokus Tierwohl” hat die Informationen in die vier Sprachen Englisch, Rumänisch, Polnisch und Ukrainisch übersetzt. Biosicherheitsmaßnahmen sind so auch für fremdsprachige Mitarbeitende leicht verständlich lesbar. Die Broschüren können in den genannten Sprachen hier kostenfrei heruntergeladen werden: Netzwerk Fokus Tierwohl: “Schutz vor Seuchen – Was Landwirte tun können”

1. Jeglichen Kontakt mit Wildschweinen verhindern

Das gesamte Gelände sollte gegen Wildschweine abgesichert sein. Dies gilt insbesondere für Ausläufe und Freilandhaltungen, wie sie im Ökolandbau vorgeschrieben sind. Die Schweinehaltungshygieneverordnung macht genaue Vorgaben dazu, wie eine korrekte Umzäunung auszusehen hat: Die Einzäunung muss mindestens 1,50 Meter hoch und engmaschig sein. Bei Auslaufhaltungen ist der Aushang von Schildern mit dem Aufdruck "Schweinebestand – Betreten und Füttern verboten" unbedingt erforderlich.

2. Keine Speisereste und Küchenabfälle verfüttern

Die Tiere sollten vor Kontakt mit Schweine- oder Wildschweinfleisch bzw. deren Erzeugnissen (Schinken, Salami, usw.) geschützt werden. Das heißt: Keine Speiseabfälle verfüttern! Ausländische Mitarbeiter sollten auf gar keinen Fall Fleischwaren aus ASP-betroffenen (meist osteuropäischen) Ländern mit auf die Betriebe bringen.

3. Strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung beachten

Der Stall sollte nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten werden. Dies betrifft auch das Schuhwerk. Für das Wechseln der Schutzkleidung und der Schuhe sollte eine Hygieneschleuse (Einhaltung des Schwarz-Weiß-Prinzips) vorhanden sein.

Viele Landwirtinnen und Landwirte sind Jäger. Besonders sie müssen auf eine strikte Kleidungstrennung achten. Für den Zutritt von Betriebsfremden sollte immer Einweg-Schutzkleidung bereitliegen.

Schutzkleidung, die wiederverwendet wird, muss bei mindestens 60° Celsius gewaschen werden.

4. Hände waschen, Schuhe desinfizieren

Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls ist strikt darauf zu achten, dass die Hände mit Wasser und Seife gewaschen und die Schuhe in Desinfektionswannen desinfiziert werden. Dabei sollten nur solche Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen, die gegen Viren wirksam und von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft geprüft und gelistet sind. Auch Utensilien und Materialien die mit in den Stall genommen werden, müssen zuvor desinfiziert werden.

Bei großen Stallanlagen sollten die genannten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auch beim Wechsel zwischen den verschiedenen Stalleinheiten durchgeführt werden.

5. Einstreu und Futter vor Wildschweinen schützen

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit den Schweinen in Berührung kommen können, müssen so aufbewahrt werden, dass kein Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Jäger sollten darauf achten, dass auch keine Jagdutensilien oder der Jagdhund damit in Berührung kommen.

6. Sicherung vor unbefugtem Betreten

Das gesamte Gelände, insbesondere aber alle Ein- und Ausgänge zu den Ställen sollten vor dem Zutritt durch Unbefugte gesichert werden. Nach Schweinehaltungshygieneverordnung muss von außen gut sichtbar ein Schild "Schweinebestand – für Unbefugte Betreten verboten" angebracht sein. Besondere Sorgfalt ist bei Auslauf- und Freilandhaltung gefragt. Hier ist eine doppelte Einfriedung nötig.

7. Gerätschaften und Fahrzeuge reinigen und desinfizieren

Nach jeder Ein- oder Ausstallung von Schweinen und nach jedem Transport der Tiere müssen Gerätschaften, Fahrzeuge und Verladerampen gründlich gereinigt werden.

Bei der Fahrzeugreinigung sollte auch die Fahrerkabine nicht vergessen werden.

8. Kadaver in geschlossenen Behältern lagern

Verendete Schweine müssen in einem geschlossenen Behälter, nach Möglichkeit weitab vom Stall, aufbewahrt werden. Diese Behälter müssen gegen unbefugten Zugriff und das Eindringen von Schadnagern, Wildtieren und das Auslaufen von Flüssigkeiten gesichert sein. Nach jeder Leerung ist der Behälter gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

Falls möglich sollte der Behälter für Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigung gut zugänglich in Straßennähe aufgestellt werden.

9. Regelmäßige Schadnagerbekämpfung

Ratten und Mäuse müssen regelmäßig und gründlich bekämpft werden. Mögliche Zugänge wie Lufteinlässe sollten mit Draht gegen Schadnager und Vögel geschützt werden.

10. Stall für Haustiere, Vögel und Schadnager unzugänglich machen

Haustiere wie Katzen und Hunde, insbesondere Jagdhunde, sollten nicht mit in den Stall genommen werden.

Schweinehaltungshygieneverordnung

Die meisten der genannten Biosicherheitsmaßnahmen sind Bestandteil der "Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen" – auch Schweinehaltungshygieneverordnung genannt – an die sich alle Schweinehalterinnen und -halter in Deutschland halten müssen. Dabei gilt: Je mehr Schweine ein Betrieb hält, umso strenger sind die Regeln. Für Freilandhaltungen gelten besondere Regelungen.

Die Schweinehaltungshygieneverordnung und Informationen, wie diese umzusetzen ist, gibt es auf der Seite des BMEL unter:

Schutz vorn Tierseuchen – was Landwirte tun können: Die Schweinehaltungshygieneverordnung umsetzen

Biosicherheit regelmäßig auf Schwachstellen überprüfen

Jeder Schweinehalter sollte die Biosicherheit auf seinem Betrieb regelmäßig auf Schwachstellen überprüfen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  1. Die ASP-Risikoampel bietet Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit, die Biosicherheit auf dem Betrieb anonym und kostenlos bewerten zu lassen. Die ASP-Risikoampel ist ein Online-Tool, das unter anderem von der Universität Vechta zusammen mit dem FLI und der QS-Qualität und Sicherheit GmbH entwickelt wurde.
    ASP-Risikoampel
  2. Darüber hinaus gibt es eine ASP-Checkliste des FLI.
    Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltende Betriebe

Bei Auffälligkeiten sofort handeln

Wichtig ist es, den eigenen Tierbestand sorgfältig zu beobachten. Bei unklaren Krankheitssymptomen wie hohem Fieber oder blau-rote Flecken der Haut, vermehrtem Liegen und unklaren Todesfällen muss unverzüglich eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. 

Letzte Aktualisierung 09.04.2026

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Ein Screenshot von zwei Kompaktinfos; jeweils die erste Seite

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Vogelgrippe, Newcastle Disease

Portrait einer braunen Legehennen im Auslauf.

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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Mehrere Schweine laufen der Kamera in einer eingestreuten Bucht entgegen.

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