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Bei der täglichen und routinemäßigen Tierkontrolle können kranke oder verhaltensauffällige Tiere schon frühzeitig identifiziert werden. Bild: Ulrike Amler
Verletzte oder erkrankte Schweine müssen früh erkannt, separiert, behandelt und weiter beobachtet werden. Ob die Genesung in der Gruppe, in einer Separations- oder Krankenbucht erfolgen kann, muss der Tierhaltende im Einzelfall entscheiden. Verläufe ohne Aussicht auf Heilung erfordern eine zeitnahe Entscheidung zur Schlachtung oder Nottötung des Tieres.
Kranke und verletzte Schweine müssen früh erkannt, separiert und behandelt werden. Je rascher ein krankes oder verletztes Tier im Bestand erkennt wird, umso wirkungsvoller sind Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Aussicht auf Heilung. Handelt es sich um Infektionserkrankungen, kann eine rasche Isolierung einzelner Tiere, Tiergruppen oder Abteile helfen, größeren Schaden vom Betrieb abzuwenden.
Der Gesetzgeber schreibt bei Schweinen täglichen Stalldurchgang vor, bei dem die Tiere direkt angesehen werden müssen. Unter Termindruck werden Tiere mit leicht abweichendem Verhalten, Krankheitssymptomen oder Verletzungen leicht übersehen. Ein fester Zeitraum für die tägliche Tierkontrolle vermindert Flüchtigkeitsfehler. Hier bietet sich die Verbindung der Tierkontrolle mit dem täglichen Check der Stalltechnik an.
Tiere sind lebhaft und reagieren stets mit Neugier auf den Betrachter. In Anwesenheit des Menschen verhalten sich Tiere anders als im unbeobachteten Moment. Einen ersten wichtigen Eindruck bietet der Blick durch ein Fenster auf das Stallabteil. Das Liegeverhalten, das Verhalten am Trog oder Interaktionen zwischen Tieren sowie Bewegungsabläufe und Körperhaltung geben Aufschluss über das Wohlbefinden von Einzeltieren und der Gruppen.
Der Futter- und Wasserverbrauch zeigt frühzeitig Erkrankungen an. Hinweise liefert auch der Verschmutzungsgrad der Tiere oder das Auftreten von Husten, was je nach Anlass, Häufigkeit und Klang schon einen Verdacht auf bestimmte Erkrankungen zulässt. Sondern sich einzelne Tiere ab oder sitzen mit gekrümmtem Rücken im sogenannten Hundesitz, ist eine Untersuchung auf Verletzungen angesagt.
Schlechte Zunahmen, Kümmerwuchs, Aufreibungen an Schultern, zunehmend knochiges Aussehen und untypisch lange Haare sind ebenso Hinweise auf eine Erkrankung. Die Tiere haben Probleme, ihre Körpertemperatur zu halten und liegen dicht gedrängt. Können technische Probleme bei der Futter- und Wasserversorgung ausgeschlossen werden, ist tierärztlicher Rat zur Klärung hinzuzuziehen. Bei klinisch auffälligen Tieren gilt es, Fieber zu messen, die Tiere zu markieren und die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren. So ergibt sich rasch ein Bild über den Verlauf.
Atemwegserkrankungen und Durchfälle haben meist infektiöse Ursachen und breiten sich rasch in Tiergruppen, Abteilen oder bei zu später Erkennung und Verschleppung durch Menschen im gesamten Bestand aus.
Die medikamentöse Versorgung der Tiere erfolgt meist über Futter und Wasser. Gelegentlich ist eine Einzeltierbehandlung bei einzelnen sehr schweren Verläufen durch Injektionen nötig. Bei sehr jungen Tieren muss bei Fieber, vor allem aber bei Durchfall, frühzeitig einer Austrocknung gegengesteuert werden. Kann aufgrund der Schwere einer Erkrankung nicht mit einer Heilung gerechnet werden, muss rechtzeitig eine tierschutzgetzkonforme Nottötung erfolgen.
Schweine verletzen sich gelegentlich selbst an der Stalleinrichtung, können aber auch von Artgenossen unter verschiedenen Voraussetzungen durch Bisse in die Flanke, Ohren, Schwanz oder Vulva verletzt werden. Rechtzeitiges Eingreifen verhindert massivere Attacken. Die frühe Wundversorgung und Separierung eines verletzten Tieres kann auch bei Nabelbrüchen, Gebärmutter- oder Mastdarmvorfällen, Gelenk- und Klauenverletzungen das Infektionsrisiko senken und die Heilungsaussichten verbessern.
Erkrankte und verletzte Tiere müssen aufgrund der im Tierschutzgesetz (TierSchG) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgeschriebenen Handlungspflicht des Tierhaltenden zügig untersucht, behandelt, separiert oder bei einer schlechten Prognose, getötet werden.
Von der Transport- und Schlachtfähigkeit hängt es ab, ob ein Tier geschlachtet oder im Betrieb möglichst rasch notgetötet werden muss.
Ein Wegsehen und untätiges Abwarten toleriert der Gesetzgeber nicht.
Es gilt der Richtwert: Für drei Prozent des Tierbestandes muss in Bestandsgebäuden eine Krankenbucht bereitgehalten werden. In Neu- und Umbauten sind fünf Prozent des Tierbestands einzuplanen. Der Anteil kann sich bei einem hohen Anteil an Schwanzbeißen auf zehn Prozent erhöhen.
Gibt es Aussicht auf einen Heilungserfolg, muss der Tierhalter ein erkranktes oder verletztes Tier separieren. Kann das Tier voraussichtlich zeitnah in die Gruppe zurückzukehren, sollte es zur Behandlung, Pflege und weiteren Beobachtung separat nahe der Gruppe untergebracht werden. Ist die Wiedereingliederung beispielsweise nach massiven Beißattacken aussichtslos, muss das nicht mehr gruppenfähige Schwein zur Weiterbehandlung in eine Krankenbucht.
Krankenbuchten dürfen keine "Abstellkammern" sein, sondern müssen höheren Anforderungen genügen. Weiche Liegeflächen wie Gummimatten oder Stroh unterstützen die Thermoregulation und reduzieren die Gefahr des Durchliegens, eines Dekubitus. Die Tiere benötigen einen ungestörten Zugang zu Futter und Wasser. Tiere in Separations- und Krankenbuchten erfordern mehr Aufmerksamkeit und häufigere Kontrollen, was ebenso wie die Behandlungsmaßnahmen dokumentiert werden sollte. Stellt sich keine Heilung ein, steht erneut eine Entscheidung über die Schlachtung oder Nottötung im Betrieb an.
Letzte Aktualisierung 12.03.2026