Mercosur

EU/ MERCOSUR - Status Quo

Die Europäische Union (EU) und die MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben am 17. Januar 2026 ein umfassendes Assoziierungsabkommen unterzeichnet.

Damit das EU-MERCOSUR Partnerschaftsabkommen in Kraft treten kann, müssen aufseiten der EU noch das Europäische Parlament sowie die nationalen Ratifizierungsorgane der EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Bis dahin wird unter anderem der Handelsteil des Abkommens durch ein sogenanntes Interim-Handelsabkommen in Kraft gesetzt.

Informationen zu verschiedenen Aspekten des EU-MERCOSUR Abkommens hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zusammengetragen:

BMLEH: FAQ - EU-MERCOSUR

Eine Einschätzung zu den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Agrar- und Ernährungswirtschaft gibt das Thünen-Institut. 

Thünen-Institut für Marktanalyse: Update: EU-Mercosur-Abkommen – Folgen für den Agrar- und Ernährungssektor (PDF)

BZL: Was bedeutet das MERCOSUR-Abkommen für die  Landwirtschaft?

 

 

 

 

 

 

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