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Die Europäische Union (EU) und die MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben am 17. Januar 2026 ein umfassendes Assoziierungsabkommen unterzeichnet.
Damit das EU-MERCOSUR Partnerschaftsabkommen in Kraft treten kann, müssen aufseiten der EU noch das Europäische Parlament sowie die nationalen Ratifizierungsorgane der EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Bis dahin wird unter anderem der Handelsteil des Abkommens durch ein sogenanntes Interim-Handelsabkommen in Kraft gesetzt.
Informationen zu verschiedenen Aspekten des EU-MERCOSUR Abkommens hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zusammengetragen:
Eine Einschätzung zu den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Agrar- und Ernährungswirtschaft gibt das Thünen-Institut.
BZL: Was bedeutet das MERCOSUR-Abkommen für die Landwirtschaft?