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Tierwohl läßt sich als Qualitätskriterium in der Vermarktung nutzen. Verschiedene Programme und Label helfen dabei.
Die Unterschiede in den Anforderungen der Programme ergeben sich durch Vorgaben zur Haltung, der Fütterung und im Management. Die Programme unterscheiden sich aber auch in der Vermarktung. Für die Endverbraucher wird die Umsetzung der Tierwohlstandards im Betrieb in der Regel nur durch die Verwendung eines bestimmten Labels auf dem Produkt sichtbar.
In der Regel lassen sich durch eine Labelnutzung höhere Erlöse erzielen. Welches Label am besten zum eigenen Betrieb passt und welche Maßnahmen für die Anpassung der eigenen Erzeugung an ein bestimmtes Programm erfolgen muss, gilt es herauszufinden. Mitunter kommt dabei heraus, dass mögliche Umstellungen geringer sind als zunächst vermutet, weil ohnehin schon etliche Kriterien erfüllt werden.
Grundsätzlich stellen Programme, die mit mehr Tierwohl werben, höhere Anforderungen an die Haltung als es die gesetzlichen Standards und Mindestanforderungen vorsehen. Die Höhe der Anforderungen variiert aber stark und auch die Schwerpunktsetzung der Kriterien ist unterschiedlich. Kriterien können zum Beispiel sein:
Der biologische Landbau ist in den EU-Öko-Verordnungen gesetzlich geregelt. Landwirte, die auf den Ökologischen Landbau gemäß EU-Verordnung umstellen wollen, können sich hier informieren: Ökolandbau.de
In der Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 und dazugehörigen Durchführungsverordnungen sind die Anforderungen an den Tierschutz festgeschrieben. Es fällt eine zwei- bis dreijährige Umstellungsphase für die Betriebe an, bevor sie ihre Produkte als Ökoware vermarkten können. Die Zahl der Tiere auf einem ökologisch wirtschaftenden Betrieb ist flächengebunden.
Das Kennzeichen von Produkten aus Ökobetrieben gemäß EU-Ökoverordnung ist das deutsche sechseckige Biosiegel oder das EU-Bio-Logo (Euro-Blatt).
Auch Betriebe, die sich noch in der Umstellung befinden, bekommen schon eine Förderung.
Jeder Ökobetrieb wird regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr, von einer staatlich zugelassenen Kontrollstelle überprüft.
Es gibt neun ökologische Anbauverbände in Deutschland. Zu den bekanntesten zählen Bioland, Demeter, Naturland und Biopark. Ihre Richtlinien gehen teilweise über die EU-Rechtsvorschriften hinaus und decken weitere Bereiche ab. Alle angehenden Ökobetriebe müssen eine Umstellungsphase durchmachen, bevor die Rinder als Ökotiere vermarktet werden können. Sowohl die Entscheidungsfindung, als auch die Umstellung und später die ökologische Produktion werden durch die Verbände mit Beratung begleitet. Die Vermarktungspartner, die Schlachthöfe, müssen für den jeweiligen Verband zuglassen sein.
Jeder Ökoverband hat sein eigenes Logo. Produkte können also zusätzlich zum EU-Biologo mit dem jeweiligen Verbandslogo gekennzeichnet werden.
Sowohl in der Umstellung als auch danach erhalten landwirtschaftliche Betriebe eine staatliche Förderung.
Ökobetriebe werden mindestens einmal im Jahr kontrolliert. Die Kontrollstellen führen zudem unangekündigte Betriebsbesuche durch.
Das Markenfleischprogramm NEULAND gibt es seit 1988 und ist damit ein Vorreiter beim Tierwohl in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. NEULAND-Betriebe wirtschaften konventionell mit Bestands- und Flächenobergrenzen und haben sich vergleichsweise hohen Tierschutzmaßstäben verschrieben, die in Teilen über die Anforderungen der Öko-Verbände hinausgehen. Träger sind der Deutsche Tierschutzbund, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die Organisation gliedert sich in den Verein, Vertriebsgesellschaften und Vermarktungspartner. Die NEULAND-Vermarktungsgesellschaft kauft die Rinder, organisiert die Schlachtung an zertifizierten Schlachthöfen und verkauft das Fleisch an zugelassene Fleischerfachgeschäfte, Großküchen und die Gastronomie. Informationen über NEULAND gibt es hier: Neuland e.V.
Wurst- und Fleischprodukte aus NEULAND-Produktion werden mit dem NEULAND-Logo gekennzeichnet.
Die NEULAND-Vermarktungsgesellschaft zahlt den teilnehmen Landwirten höhere und weitgehend stabile Preise für die Mehrarbeit in tiergerechten Ställen. Es findet eine Beratung für die Baumaßnahmen während der Umstellung sowie in der späteren Produktion statt. Die Kontrolle erfolgt mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
"Für mehr Tierschutz - Zertifiziert nach Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes“ heißt das Label des Deutschen Tierschutzbundes (TSL). Das Programm existiert seit 2013. Es gibt eine Einstiegsstufe und die Premiumstufe. Die Premiumstufe entspricht in etwa dem NEULAND-Standard und geht in einigen Kriterien noch darüber hinaus. Nicht nur die landwirtschaftliche Erzeugung, auch der Schlachthof und die Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe müssen für das Programm zertifiziert sein. Wenn der landwirtschaftliche Betrieb Rinder direkt vermarktet, muss er ebenfalls hierfür zertifiziert sein. Den teilnehmenden Firmen entstehen Lizenzgebühren für die Labelnutzung. Zur Förderung der Premiumstufe ist die Lizenzgebühr geringer als in der Einstiegsstufe. Hier die Richtlinien für die Mast von Rindern aus Milchkuhbetrieben.
TSL-Produkte werden mit dem Logo "Für mehr Tierschutz" gekennzeichnet. Dazu in der Eingangsstufe ein Stern und in der Premiumstufe zwei Sterne.
Teilnehmende Betriebe bekommen keine finanzielle Förderung durch den Deutschen Tierschutzbund. Sie können aber potentiell höhere Preise erlösen, wenn sie das TSL-Logo zur Vermarktung nutzen.
Anwärter-Betriebe bekommen eine Erstinspektion vor der Aufnahme ins TSL-Programm, danach erfolgen unangemeldete Anschlusskontrollen.
Mit "Haltungsform.de“ ordnet die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH bereits bestehende Tierwohl-Standards vier Haltungsstufen zu:
Diese Einordnung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, bestehende Siegel, die auf Packungen zu finden sind, besser einordnen zu können. Das Siegel Haltungsgform.de wird häufig vom Handel genutzt. Informationen zum Siegel finden sich hier Haltungsform.de
Bei Mastrindern werden die Kriterien Platz, Haltung, Enthornung, Fütterung, Tiergesundheitsmonitoring zur Einstufung herangezogen. Hinzu kommt die verpflichtende Teilnahme an den für die entsprechende Stufe geforderten Programmen. Hier sind die Mindestanforderungen.
Neben den genannten Programmen gibt es auch zahlreiche kleinere, oftmals regionale Initiativen. Beispielhaft stehen hierfür das Güntztaler Weidetind oder das Hohenloher Weiderind, die Rinder aus Haltungen mit mehr Tierwohl vermarkten. Ebenso arbeiten einzelne Metzgereien mit lokalen Landwirten zusammen, deren Rinderhaltung sie kennen. Der Begriff "Weiderind“ ist im Übrigen nicht gesetzlich geschützt.
Die Initiative Tierwohl als eine von weiten Teilen des Lebensmitteleinzelhandels getragene Initiative, hat für das Mastrind noch keine eigenen Kriterien auf den Weg gebracht.
Es gibt Bestrebungen ein EU-Label für Fleisch, das mit erhöhten Anforderungen an den Tierschutz produziert wurde, einzuführen. Dies wurde beim EU-Agrarministerrat unter deutscher Präsidentschaft im Dezember 2020 in Brüssel besprochen und von den EU-Mitgliedstaaten befürwortet. Die Minister forderten die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag für ein EU-Tierschutzlabel zu erarbeiten. Das EU-Tierschutzlabel sollen in Zukunft Lebensmittel bekommen können, die unter höheren Tierschutzstandards produziert wurden, als sie gegenwärtig in der EU-Gesetzgebung vorgeschrieben sind. Schrittweise sollen alle Tierarten und der gesamte Produktionszyklus inklusive Transport und Schlachtung mit einbezogen werden.
Wer Tierwohl als Qualitätskriterium vermarkten möchte, kann zwischen verschiedenen Labeln und Programmen wählen. Es lohnt sich, die Kriterienkataloge zu vergleichen und zu entscheiden, was am besten zum jeweiligen Betrieb passt.
Die Intensionen und Schwerpunkte der einzelnen Initiativen sind unterschiedlich: Während sich zum Beispiel NEULAND als erste Prämisse dem Tierschutz verschrieben hat und Bestandsobergrenzen für die teilnehmenden Betriebe vorsieht, sind die Tierwohl-Kriterien beim Label "EU-Bio“ und den deutschen Ökoverbänden in ein ganzheitliches Bewirtschaftungskonzept eingebunden, das mit der Umstellung auf ökologischen Landbau in der Außenwirtschaft einhergeht. Durch die Mitgliedschaft in Verbänden entstehen den Betrieben Kosten. Auf der anderen Seite hilft deren Beratung bei der Vermarktung und Preisgestaltung.
An einem staatlichen Tierwohlkennzeichen für Rinder wird gearbeitet. Auch auf EU-Ebene laufen Bestrebungen für ein einheitliches Tierwohlkennzeichen.
Letzte Aktualisierung 16.03.2021