Anzeigepflichtige Schweinekrankheiten Anzeigepflichtige Schweinekrankheiten

Anzeigepflichtige Erkrankungen

Der Staat bekämpft anzeigepflichtige Tierseuchen nach festen Regeln und einem klaren Maßnahmenplan. Schon der Verdacht einer Erkrankung ist anzeigepflichtig.

Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch, also die amtliche Feststellung einer Tierseuche, sondern bereits der Verdacht einer Tierseuche, damit entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden können. Es liegt im eigenen Interesse des Tierbesitzers, möglichst rasch Klarheit über seuchenverdächtige Erscheinungen zu erlangen, weil die Ausscheidung der Erreger in der Regel bereits in der Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit beginnt.

Bricht eine anzeigepflichtige Tierseuche aus oder treten Erscheinungen auf, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, so hat der Halter der betroffenen Tiere dies unverzüglich der nach Landesrecht zuständigen Behörde anzuzeigen. Dafür nennt er seinen Namen und seine Anschrift sowie den Standort und die Haltungsform der betroffenen Tiere und der sonstigen für die jeweilige Tierseuche empfänglichen gehaltenen Tiere und die jeweilige Tierzahl.

Der Tierhalter hat Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden. Er muss kranke und verdächtige Tiere von Orten fernhalten, an denen eine Ansteckungsgefahr für fremde Tiere besteht. Die Behörden wiederum ergreifen sofort Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung der Seuche, um größere Verluste zu vermeiden. Dazu gehört, dass kranke und verdächtige Tiere unverzüglich von anderen Tieren abgesondert und, falls erforderlich, eingesperrt, bewacht oder sogar gekeult werden. Epidemiologische Untersuchungen sollen den Zeitpunkt der Einschleppung, die Art, Ausbreitung und Ursachen der Tierseuche feststellen.

Für folgende Schweinekrankheiten besteht eine Anzeigepflicht:

  • Klassische Schweinepest (KSP)
  • Afrikanische Schweinepest (ASP)
  • Aujeszkysche Krankheit (AK)
  • Maul- und Klauenseuche (MKS)
  • Brucellose
  • Milzbrand
  • Tollwut

Im Folgenden werden die relevanten anzeigepflichtigen Tierseuchen beim Schwein mit ihren Symptomen und Besonderheiten kurz beschrieben.

Klassische Schweinepest

Die Klassische Schweinepest (KSP) ist eine akute, hoch ansteckende Virusinfektion und daher anzeigepflichtig. Der Erreger ist ein Pestivirus, das ausschließlich Schweine befällt. In gefrorenem Fleisch bleibt der Erreger mehrere Monate, in getrockneten Körperflüssigkeiten und Kot 7 bis 40 Tage aktiv. Die Symptome sind unspezifisch und lassen keine klinische Diagnose zu. Schweine zeigen hohes Fieber, Appetitlosigkeit und Abmagerung, Durchfall und Husten sowie ein gestörtes Allgemeinbefinden. Kurz vor dem Tod verfärben sich Ohren und Haut meist blau. Die Krankheit verläuft oft sehr schnell und führt innerhalb weniger Tage zum Tod.

Eine spezifische Therapie gibt es bisher nicht und wäre gesetzlich verboten. Um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, müssen infizierte Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Impfstoffe sind vorhanden, die Impfung ist jedoch in der EU verboten und kann nur nach behördlicher Anweisung im Seuchenfall eingesetzt werden. Die Bekämpfung regelt die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest, die sogenannte Schweinepest-Verordnung.

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige, sehr schwere und ansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Schweine und Wildschweine befällt. Die Symptome der ASP variieren je nach Tier und Schwere der Infektion. Das Virus breitet sich innerhalb eines Bestandes langsam aus. Zwischen Eintrag und ersten klinischen Verdachtsfällen können bis zu sechs Wochen vergehen. Die ASP ähnelt im klinischen Bild der klassischen Schweinepest, weshalb eine gemeinsame Verordnung die Bekämpfung beider Krankheiten regelt. Um betroffene Betriebe werden Restriktionszonen in Form von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten eingerichtet. Die Schweinepest-Verordnung legt die Maßnahmen zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest fest.

Die ASP wurde in Deutschland erstmals bei Wildschweinen im September 2020 nachgewiesen und zirkuliert seitdem in der Wildschweinpopulation. Einträge in die Schweinebestände haben punktuell stattgefunden. 

Aujeszkysche Krankheit

Die Aujeszkysche Krankheit (AK), auch Pseudowut oder Pseudorabies genannt, ist eine Virusinfektion, die vor allem Schweine, aber auch andere Säugetiere befällt. Die Krankheit ist hoch ansteckend und verbreitet sich schnell von Tier zu Tier.

Das AK-Virus, auch Suides Herpesvirus 1 oder kurz SHV 1 genannt, gehört zur Gruppe der Herpesviren. Die Symptome variieren je nach Schweregrad der Infektion und Alter des Tieres. Saugferkel entwickeln Fieber und zentralnervöse Erscheinungen wie Muskelzittern, Kreisbewegung und Krämpfe, oft begleitet von verstärkter Speichel- und Schaumbildung. Im weiteren Verlauf treten Lähmungen auf, die Ferkel sitzen häufig mit seitlich abgespreizten Hinterbeinen oder liegen auf der Seite. Auch Lungenentzündungen und Erbrechen können vorkommen. Der Tod tritt meist nach zwei bis drei Tagen ein. 

Im Betrieb zeigt sich AK meist durch einen erheblichen Anstieg an Saugferkelverlusten. 

Der bei anderen Tieren häufige Juckreiz ist bei Schweinen eher selten und oft mit aggressivem Verhalten verbunden. Bei Läufern und Mastschweinen sind die Symptome milder und klingen meist nach wenigen Tagen ab. Schwere Krankheitsfälle sind häufig auf Sekundärinfektionen mit Atemwegserregern zurückzuführen. Bei Sauen kann es zu Umrauschen und Aborten kommen.

Es gibt derzeit keine spezifische Behandlung für Schweine, die an der Aujeszkyschen Krankheit leiden. Ziel der Anzeigepflicht ist die Eliminierung des Feldvirus aus der Schweinepopulation. Hier können Bestandssanierungen helfen, bei denen infizierte Bestände geräumt und serologisch positive Schweine geschlachtet werden. Regelmäßige serologische Kontrollen sind notwendig, um das Virus im Bestand zu überwachen. Gute Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen, wie Quarantäne- und Reinigungsprotokolle, können die Verbreitung der Krankheit verhindern. Vorbeugende Impfungen dürfen nur auf behördliche Anweisung in Gebieten mit hohem Infektionsdruck erfolgen. 

Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Schweine befällt. Der Erreger ist das Picornavirus. Die Krankheit verläuft bei erwachsenen Tieren meist nicht tödlich, kann aber bei jungen Tieren zu hohen Sterblichkeitsraten führen. Hauptsymptom sind Aphthen an den Maulschleimhäuten und den Klauen, die Lahmheiten, Ausschuhen und Festliegen auslösen. Die Krankheit überträgt sich innerhalb eines Bestandes über die Luft. Viruspartikel bleiben an Gegenständen, Kleidung oder Haaren hängen und können im Bestand und zwischen Betrieben verbreitet werden. Eine Behandlung der MKS ist verboten. Geeignete Therapiemaßnahmen stehen auch nicht zur Verfügung. Um eine Ausbreitung zu verhindern, müssen infizierte Tiere isoliert und getötet werden. Eine Impfung kann nach behördlicher Anordnung als vorbeugende Maßnahme durchgeführt werden.  

Die Infektion hat auch wirtschaftliche Folgen, da infizierte Tiere nicht mehr verkauft werden dürfen und Exportbeschränkungen drohen. In Europa tritt die Seuche derzeit nur noch sporadisch auf. Ein Eintrag nach Deutschland wurde im Frühjahr 2025 bei privat gehaltenen Wasserbüffeln festgestellt. Folgeausbrüche konnten verhindert werden. 

Brucellose

Die anzeigepflichtige Erkrankung Schweinebrucellose, verursacht durch das Bakterium Brucella suis, tritt in Westeuropa nur noch selten auf. Der Erreger wird hauptsächlich beim Deckakt oder oral übertragen, weshalb in der Regel zuerst der Genitaltrakt besiedelt wird. Die Folge sind Fruchtbarkeitsstörungen wie Umrauschen, Aborte und eitriger Vaginalausfluss. Beim Eber können Hodenschwellungen und Lahmheiten auftreten. Betroffene Bestände dürfen nicht behandelt werden, sondern müssen getötet werden. Einen Impfstoff gibt es nicht. Die Brucellose ist eine Zoonose und kann für den Menschen gefährlich werden. 

Milzbrand

Schweine erkranken nur sehr selten am anzeigepflichtigen Milzbrand, auch Anthrax genannt, da sie relativ resistent sind und nicht den Erreger beim Grasen aufnehmen. Der Erreger, das Bakterium Bacillus anthracis, findet sich vor allem auf feuchten, sumpfigen Böden und in Überschwemmungsgebieten von Flüssen und Bächen, wo das Wasser die Sporen verbreitet. Hohes Fieber, Atemnot durch Schwellung des Halses, Fressunlust und Erbrechen sind die Hauptsymptome. Therapieversuche sind verboten. Milzbrand ist eine Zoonose und für den Menschen gefährlich. 

Tollwut

Die Tollwut, auch Rabies genannt, tritt beim Schwein selten auf. Dennoch ist die Tollwut eine anzeigepflichtige Tierseuche, da sich Schweine auf der Weide infizieren können. Der Erreger gehört zu den Rhabdoviren und wird meist durch Biss oder Speichel eines infizierten Tieres übertragen. Zunächst zeigen sich Symptome wie Apathie, Fressunlust, vermehrter Speichelfluss und Muskelzittern. Später folgen Krämpfe und teilweise aggressives Verhalten. Eine Therapie gibt es nicht. Tollwut ist eine virale Zoonose und gefährlich für Menschen. 


Letzte Aktualisierung 05.12.2024

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Portrait einer braunen Legehennen im Auslauf.

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Mehrere Schweine laufen der Kamera in einer eingestreuten Bucht entgegen.

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