Der Stall sollte nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten werden. Dies betrifft auch das Schuhwerk. Für das Wechseln der Schutzkleidung und der Schuhe sollte eine Hygieneschleuse (Einhaltung des Schwarz-Weiß-Prinzips) vorhanden sein.
Viele Landwirtinnen und Landwirte sind Jäger. Besonders sie müssen auf eine strikte Kleidungtrennung achten. Für den Zutritt von Betriebsfremden sollte immer Einweg-Schutzkleidung bereitliegen.
Schutzkleidung, die wiederverwendet wird, muss bei mindestens 60° Celsius gewaschen werden.
4. Hände waschen, Schuhe desinfizieren
Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls ist strikt darauf zu achten, dass die Hände mit Wasser und Seife gewaschen und die Schuhe in Desinfektionswannen desinfiziert werden. Dabei sollten nur solche Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen, die gegen Viren wirksam und von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft geprüft und gelistet sind. Auch Utensilien und Materialien die mit in den Stall genommen werden, müssen zuvor desinfiziert werden.
Bei großen Stallanlagen sollten die genannten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auch beim Wechsel zwischen den verschiedenen Stalleinheiten durchgeführt werden.
5. Einstreu und Futter vor Wildschweinen schützen
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit den Schweinen in Berührung kommen können, müssen so aufbewahrt werden, dass kein Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Jäger sollten darauf achten, dass auch keine Jagd-Utensilien oder der Jagdhund damit in Berührung kommen.