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Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist auch in Deutschland angekommen. Neben Wildschweinen gibt es auch Fälle bei Hausschweinen. Bild: zolastro-stock.adobe.com
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. ASP ist für Wild- und Hausschweine hoch ansteckend. Gefürchtet sind vor allem die wirtschaftlichen Folgen eines Ausbruchs durch drohende Handelsbeschränkungen. Worauf ist zu achten?
Die Afrikanische Schweinepest stammt ursprünglich aus dem südlichen Afrika und ist in vielen Ländern südlich der Sahara weit verbreitet. Seit 2014 breitet sich die ASP auch in Europa und Asien aus. Am 10. September 2020 wurde das ASP-Virus bei einem tot aufgefundenen Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen. Dies war der erste ASP-Fall in Deutschland. Seitdem wurden zahlreiche weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen in Deutschland bestätigt. Inzwischen sind auch Hausschweine betroffen: Im Juli 2021 wurde die Afrikanische Schweinepest erstmals bei Hausschweinen in Brandenburg amtlich festgestellt.
Weitere Nachweise erfolgten im November 2021 in Mecklenburg-Vorpommern, im Juli 2022 in Niedersachsen, im Juni 2024 in essen, im Juli 2024 in Rheinland-Pfalz, im August 2024 in Baden-Würrtemberg und im Juni 2025 in Nordrhein-Westfalen.
ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, einen Seuchenverdacht dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Für den Menschen stellt die ASP keine Gefahr dar.
Tagesaktuelle Ausbruchszahlen stellt das Tierseucheninformationssystem (TSIS) des Friedrich Loeffler-Instituts auch über eine animierte Karte bereit: Friedrich Loeffler-Institut: Animierte Karte
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt:
Zwei bis 15 Tage nach der Ansteckung zeigen sich Krankheitssymptome. Infizierte Schweine haben zunächst hohes Fieber, bis 42 Grad Celsius. Später können Bewegungsstörungen, Fressunlust, Durchfall und Blutungen, wie Hautblutungen, Nasenbluten und blutiger Durchfall, auftreten. Erkrankte Schweine können Schwäche, Mattigkeit, Desorientierung und Atemprobleme zeigen. Schwer erkrankte Wildschweine zeigen teilweise eine verringerte Fluchtbereitschaft. Sie bleiben beispielsweise in der Suhle liegen.
90 Prozent der erkrankten Tiere sterben an der Afrikanischen Schweinepest in der Regel innerhalb einer Woche. Es gibt aber auch kaum sichtbare Krankheitsverläufe mit milderen unspezifischen Krankheitssymptomen, bei denen die Hautblutungen in der Regel fehlen. Fieber ist ein Leitsymptom. Meist sind mehrere Tiere betroffen. Es kommt zu plötzlichen Todesfällen und hohen Verlusten bei Jungtieren.
Schweine können sich mit der Afrikanischen Schweinepest im direkten Kontakt mit Wild- oder Hausschweinen anstecken oder über kontaminierte Gegenstände, Speisereste und Fleischprodukte. Indirekte Übertragungswege sind beispielsweise Fahrzeuge - besonders Viehtransporter, Jagdausrüstung, Geräte, Maschinen, Kleidung und Schuhe.
Eine Tröpfcheninfektion über die Luft, wie bei einer Erkältung beim Menschen, ist nicht möglich. Das Virus ist extrem widerstandsfähig. Es überlebt beispiels weise bis zu 10 Tage in Kot, bis zu 15 Wochen in gekühltem Fleisch, bis zu 6 Monate in konserviertem Schinken, bis zu 205 Tage in blutverschmierter Erde und viele Jahre in tiefgefrorenen Schlachtkörpern.
Die größte Einschleppungsgefahr geht von kontaminierten Speiseresten aus. Schon ein achtlos weggeworfenes Wurstbrötchen kann von Wildschweinen gefressen werden und die Seuche verbreiten.
Was nach einem Seuchenfall passiert, ist in der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest festgelegt. Es wird unterschieden, ob die Afrikanische Schweinepest bei einem Hausschwein oder einem Wildschwein festgestellt wird.
Wird die Seuche in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer Hobbyhaltung festgestellt, werden alle Schweine sofort getötet und unschädlich beseitigt. Anschließend wird der Betrieb gründlich gereinigt und desinfiziert. Um den Betrieb herum werden zwei Sperrgebiete errichtet. Die erste ist die Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern.
Die genaue Größe bestimmt das zuständige Veterinäramt. Sie richtet sich unter anderem nach dem Seuchengeschehen, der Wildschweindichte, der Struktur der Schweinehaltung, dem Tierverkehr, nach Schlachthöfen, Landschaft und natürlichen Grenzen. Die Veterinärbehörde bestimmt auch, in welchem Radius um den Betrieb alle Hausschweine gekeult werden. Dabei ist von einem Mindestradius von 500 Metern auszugehen. Gekeult werden auch die Tiere in Kontaktbetrieben, von denen beispielsweise Ferkel zugekauft wurden. Die anderen Schweine im Sperrbezirk werden tierärztlich untersucht.
Die zweite Zone um den Betrieb ist eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern um den Betrieb. In der Schutzzone und in der Überwachungszone ist ist der Transport von Schweinen verboten, die künstliche Besamung untersagt und der Transport anderer Haustiere genehmigungspflichtig. Zusätzlich kann um die Überwachungszone ein Sperrbezirk (Sperrbezirk I) eingerichtet werden, wenn in der Region noch keine ASP-Infektionen bei Wildschweinen vorliegen. Die Restriktionen werden im Sperrgebiet frühestens 40 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Seuchenbetriebes aufgehoben, wenn in dieser Zeit kein weiterer Seuchenfall aufgetreten ist. In der Überwachungsszone ist ein Transport frühestens nach 30 Tagen möglich.
Tritt bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest auf, wird ein Kerngebiet um die Fundstelle und eine infizierte Zone um das Kerngebiet festgelegt, die sogenannte Sperrzone II). Die Sperrzone II umfasst einen Radius von mindestens 15 Kilometern um die Fundstelle, was allerdings von den Gegebenheiten der Region abhängt. Um den gefährdeten Bezirk herum kommt noch mal eine Pufferzone (Sperrzone I) mit etwa dem doppelten Radius des ersten Ringes.
Im gefährdeten Bezirk kann die Freiland- und Auslaufhaltung mit Auflagen belegt oder verboten werden, Schweine dürfen weder hinein- noch heraustransportiert werden. Seit dem 16. März 2023 gilt eine neue Durchführungsverordnung, die den Transport von Schweinen in den gefährdeten Gebieten mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Zuständig für die Genehmigung sind die jeweiligen Behörden der Bundesländer. Aus dem gefährdeten Bezirk dürfen Gras, Heu und Stroh nicht an andere schweinehaltende Betriebe geliefert werden. Hunde müssen angeleint werden. Für etwa drei Wochen besteht im inneren Ring um die Fundstelle Jagdruhe. Es wird intensiv nach toten Wildschweinen gesucht und die lebenden Wildschweine werden beobachtet.
In der Pufferzone wird die Wildschweinpopulation möglichst vollständig erlegt. Von jedem tot aufgefundenen und erlegten Wildschwein werden Proben gezogen und auf ASP untersucht.
Viele Landwirtinnen und Landwirte sowie Tierärztinnen und Tierärzte können sich noch gut an die verheerenden Seuchenzüge der Klassischen Schweinepest erinnern. Allein zwischen 1993 und 2002 mussten in Europa über 15 Millionen Schweine getötet werden. Der letzte Seuchenfall ereignete sich 2006 im Kreis Borken in Nordrhein-Westfallen, wo rund 92.000 Schweine in 185 Betrieben vorsorglich getötet wurden.
Einige Tierhalter fürchten sich vor tierschutzrelevanten Problemen auf ihren Betrieben, sollten sie ihre Schweine nicht vermarkten können. In diesem Zusammenhang ist auf das im Herbst 2020 eingeführte Früherkennungsprogramm für die Afrikanische Schweinepest hinzuweisen. Schweinehaltende Betriebe haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Voraussetzungen für einen sogenannten ASP-Statusbetrieb zu erfüllen. Diese ASP-Statusbetriebe dienen eigentlich dazu, die Früherkennung in der Hausschweinepopulation zu intensivieren, wenn es in der Wildschweinpopulation zu ASP-Fällen kommt. Ein Status ermöglicht es Betrieben, Schweine leichter in andere Betriebe oder zum Schlachthof zu verbringen. Dazu müssen sie im Vorfeld an umfangreichen Monitoringmaßnahmen teilnehmen.
Der ASP-Status ist äußerst sinnvoll, wenn der Betrieb plötzlich im gefährdeten Gebiet liegt. An dem ASP-Status interessierte Schweinehalter sollten sich an die für sie zuständigen Veterinärbehörden vor Ort wenden.
Insgesamt sind alle schweinehaltenden Betriebe betroffen, weil der Schweinemarkt nach einem ASP-Nachweis aufgrund von Handelsbeschränkungen einbricht. Auch in der Folge bleibt der Schweinepreis starken Schwankungen ausgesetzt. Als Exportnation ist Deutschland betroffen.
Werden Schweine auf behördliche Anordnung gekeult, ersetzt die Tierseuchenkasse den Nettomarktpreis des Tieres (max. 1.500 Euro pro Schwein). Voraussetzung dafür ist, dass
Ansonsten können die Entschädigungsleistungen erheblich gekürzt oder ganz gestrichen werden. Es gibt auch Zuschüsse für die Reinigung und Desinfektion. Aber die Schäden sind wesentlich höher als die Entschädigung: Durch die restriktiven Handelsbeschränkungen kann erst mal kein Tier verkauft werden.
Zudem wird besonders in Ferkelerzeugungsbetrieben der Platz sehr schnell knapp. Mastschweine wachsen aus allen Vermarktungsnormen heraus und können später nur noch mit erheblichen Preisabschlägen vermarktet werden. Wenn die Sperrungen nach Wochen oder Monaten aufgehoben werden, dauert es außerdem, bis wieder Normalbetrieb läuft.
Nach den ersten ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen in Deutschland kam es zu tierschutzrelevanten Zuständen durch die Transport- und Vermarktungsbeschränkungen in den Restriktionsgebieten. In den Ställen herrschte Überbelegung.
Aufgrund der großen wirtschaftlichen Gefahren, die von der ASP ausgehen, griff unter anderem Dänemark zu besonderen Maßnahmen. So wurde ein 70 Kilometer langer Wildschutzzaun zwischen Deutschland und Dänemark errichtet, um das Übersiedeln von Wildschweinen nach Dänemark zu verhindern. Der Zaun ist 1,5 Meter hoch und 50 Zentimeter tief im Boden verankert. Dänemark exportiert jährlich Schweinefleischprodukte im Wert von mehr als vier Milliarden Euro. Bereits ein infiziertes Wildschwein könnte dazu führen, dass der Fleischexport in wichtige Drittländer gesperrt wird. Seit Dezember 2019 wurden auch in Deutschland erste Zaunanlagen an der Grenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg sowie Sachsen und Polen gebaut.
Bei einem Seuchenfall kann schnell die Existenz des Betriebes auf dem Spiel stehen. Das gilt besonders für Betriebe mit viel Fremdkapital, hohen Pachten und Löhnen sowie ohne weitere Betriebszweige. Die Ertragsausfälle sind in der Ferkelerzeugung höher als in der Schweinemast.
Die Versicherung ist kostspielig. Größere Betriebe zahlen mehrere tausend Euro im Jahr. Eine private Ertragsausfallversicherung ersetzt die Ertragseinbußen des Betriebes nach entgangenem Deckungsbeitrag. Die Schadensberechnung erfolgt durch einen Gutachter der Versicherung. Es lohnt sich, die Angebote verschiedener Versicherungen zu vergleichen.
Bei anzeigepflichtigen Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest tritt ein Versicherungsschutz meist erst nach einer Wartezeit von drei Monaten ein.
Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest gibt es für die Afrikanische Schweinepest trotz vielfältiger Bemühungen noch keinen Impfstoff. Für die Klassische Schweinepest ist es gelungen, einen sogenannten Markerimpfstoff zu entwickeln. Damit kann man erkennen, ob die Antikörper aufgrund einer natürlichen Infektion oder einer Impfung gebildet wurden. Geimpfte Schweine und kranke Tiere lassen sich so sicher auseinanderhalten. Es könnte auf Keulungen verzichtet werden, wenn direkt nach einem Seuchenfall die Schweine in einem gewissen Radius um den betroffenen Betrieb notgeimpft werden könnten. Solche Impfungen sind aber in der Schweinepestverordnung nicht vorgesehen. Außerdem gibt es Vorbehalte des Handels gegen geimpfte Tiere. Landwirte können ihre notgeimpften Schweine nur mit Preisabschlägen vermarkten.
Um die ASP in Schach zu halten, ist Biosicherheit das Gebot der Stunde: Das Virus kann nicht fliegen, es braucht einen Träger, und dies können Menschen oder Fahrzeuge sein. Der eigene Tierbestand muss genau beobachtet werden: Bei hohen Saugferkelverlusten, gehäuftem Vorkommen von Kümmerern, plötzlichen Todesfällen im Bestand und auffälligen Tierenist sofort die Hoftierärztin oder der Hoftierarzt hinzuzuziehen.
Um zu überprüfen, wie gut der Betrieb bereits gegen eine Einschleppung der ASP gerüstet ist, kann die Risikoampel der Uni Vechta helfen. Sie empfiehlt sich für die Eigenkontrolle eines Betriebesund kann insbesondere durch die Gewichtung von Faktoren Verbesserungspotential aufzeigen. Die ASP-Risikoampel beschränkt sich dabei auf die ASP und versteht sich als Ergänzung zu den Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung und weiteren Biosicherheitsempfehlungen.
Letzte Aktualisierung 05.03.2026