Die fünf Freiheiten

Die fünf Freiheiten

Die Fünf Freiheiten beschreiben Anforderungen für die Haltung von Tieren in menschlicher Obhut, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Schon vor über 50 Jahren entwickelte das von der britischen Regierung inititierte Farm Animal Welfare Council, FAWC, das Konzept der Fünf Freiheiten für die Haltung von landwirtschaftlich genutzten Tieren. 

Das FAWC postulierte, dass zum Wohlbefinden eines Tieres der körperliche und mentale Zustand gehören. Heute bilden die Fünf Freiheiten die Grundlage vieler folgender Entwicklungen in Tierschutz und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Tierhaltung weltweit. Sie haben internationale Vereinbarungen und nationale Tierschutzgesetze zahlreicher Staaten beeinflusst.

Mit den Fünf Freiheiten definierten Wissenschaftler erstmals Bereiche, die in der landwirtschaftlichen Tierhaltung berücksichtigt werden müssen, um Tieren unnötiges Leid zu ersparen. Es sind dies nach FAWC die Abwesenheit oder  

  1. Freiheit von Hunger und Durst,
  2. Freiheit von Unbehagen,
  3. Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit,
  4. Freiheit zur Ausleben arteigenem Verhaltens und
  5. Freiheit von Angst und Not.  

Zur Umsetzung der Freiheiten forderte das FAWC:

  • den uneingeschränkten Zugang zu frischem Wasser und eine Ernährung, die Gesundheit und Vitalität sicherstellt,
  • die Schaffung einer geeigneten Umgebung, einschließlich einer Unterkunft und eines angenehmen Ruhebereichs,
  • die Vorbeugung von Krankheiten oder eine schnelle Diagnose und Behandlung,
  • ausreichend Platz, geeignete Einrichtungen und die Gesellschaft von Artgenossen,
  • Lebensbedingungen und Umgang, die psychisches Leiden vermeiden.

Heute wird in Bezug auf Haltungssysteme vermehrt von Tierwohl gesprochen und es gibt mittlerweile unterschiedliche Methoden, Ansätze und Parameter, das Wohlbefinden von Tieren auch wissenschaftlich zu messen, zu bewerten und einzuordnen. Die Fünf Freiheiten sind dabei nach wie vor Wegweiser. 

Meilensteine in der Entwicklung des Tierwohls in der Praxis der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland setzten die Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz, die MuD Tierschutz. Sie waren Förderprogramme des Bundes und zielten darauf ab, durch Einbindung einzelner tierhaltender Betriebe, die Haltungsbedingungen in der breiten Praxis zu verbessern.  

Nationales Tierwohl-Monitoring

In einem übergreifenden Verbundprojekt, dem Nationalen Tierwohl-Monitoring, kurz NaTiMon, wurden Grundlagen für eine Berichterstattung zum Status quo und zur Weiterentwicklung des Tierwohls in der Nutztierhaltung in Deutschland entwickelt. 

Bislang konnte kein vollständiges Bild zum Status Quo des Tierwohls ermittelt werden, weil nur bestimmte Tierarten und Produktionsrichtungen erfasst werden und keine gesamtheitliche Auswertung bezüglich des Tierwohls vorliegt. Das Projekt Nationales Tierwohl-Monitoring, NaTiMon, setzte hier an.

Zum Team gehörten die Thünen-Fachinstitute für Betriebswirtschaft, Fischereiökologie und Ökologischen Landbau sowie die Tierärztliche Hochschule Hannover durch die Abteilung Fischkrankheiten und Fischhaltung, das Statistische Bundesamt, das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft, das Friedrich-Loeffler-Institut für Tierhaltung und Tierschutz, die Universität Kiel mit dem Institut für Tierzucht und Tierhaltung, der Lehrstuhl Tierhaltung und Produkte der Hochschule Osnabrück und die Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Fachbereich Tierhaltungssysteme und Ethologie. Die Projektleitung und –koordination hatte das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft inne. Im Projekt wurden zahlreiche Indikatoren zum Tierwohl von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Fischen erhoben und bewertet und Handlungsempfehlungen abgeleitet. 

NaTiMon war ein Projekt im Bundesprogramm Nutztierhaltung. 

Letzte Aktualisierung 25.09.2026

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