Beschäftigungsmaterial muss für die Schweine jederzeit zugänglich und in ausreichender Menge vorhanden sein. Das heißt, Raufen und Spender müssen immer gefüllt sein. Weichholz, etwa in Wandhalterungen oder an Ketten angebracht, muss regelmäßig ersetzt oder ausgetauscht werden, wenn es zum Beispiel verschmutzt ist.
Möglich ist ebenfalls eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen. So können beispielsweise Jutesäcke oder Naturseile mit der Gabe von Stroh oder Raufutter kombiniert werden. Dadurch ist gewährleistet, dass Beschäftigungsmaterial vorhanden ist, auch wenn das Raufutter aufgefressen ist.
Fazit
Mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 29.01.2021 wurde festgelegt, dass die Schweine seit dem 1. August 2021 organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung haben müssen. Metallketten und Kunststoffobjekte allein reichen nicht mehr aus, sondern dass Material muss zerkaubar oder essbar sein wie beispielsweise Stroh oder Raufutter. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweine ihrem Wühl- und Erkundungsbedürfnis nachgehen können. Bei Raufutter kommt es zudem darauf an, qualitativ hochwertiges Material zu verwenden.